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Re: [InetBib] Benachteiligung duch Konfession
Lieber Herr Zenner,
vielen Dank für diesen Link. Auch Religionsgemeinschaften wird ja ständig
Diskriminierung vorgeworfen.. aber es gibt auch wohl so etwas wie
Selbstverständnis, das noch lange nicht die Verletzung von Grundrechten
darstellt ...
Wenn Gleichstellung und Gender heißt, alle Unterschiedlichkeit möge
verschwinden, und dürfe nicht zu unterschiedlichen Regelungen führen, dann
haben wir irgendwann einen Punkt des Irrsinns erreicht.
Dann darf es nämlich keine Weltanschauungen und keine unterschiedlichen
Religionen und keine unterschiedlichen ethischen Vorstellungen mehr geben.
Im übrigen ist gerade der Begriff Gender hier sehr schwierig geworden.. manche
stellen sich darunter gerade die Berücksichtigung von Unterschieden durch eine
ihnen angemessene Gestaltung der Rechtsordnung, des Arbeitslebens und des
kulturellen Lebens vor. Das ganze Schwerbehindertenrecht basiert auf diesem
Gedanken.
Gleichzeitig wird das derzeit genau anders herum, in Form einer sehr
undefinierten Form der Gleichheit definiert.
Jüngstes Beispiel: das Urteil des LAG Düsseldorf (Urt. v. 18.01.2011 - 8 Sa
1274/10) zu den Urlaubstagen. Es ist nicht nur schön, dass Jüngere genau so
viel Urlaubstage haben sollen wie Ältere, es ist auch schlecht, das Ältere
genau so viel haben sollen wie Jüngere.
Und so abstrus das jetzt für die "Turmdamen" vielleicht klingt, die dem Gender
Gedanken wohl recht nahe stehen: eine feministisch engagierte Einrichtung darf
doch wohl auf in den meisten Fällen eher weibliche feministisch engagierte
Mitarbeiter/innen hoffen..und nicht einem Gleichbehandlungsgrundsatz
unterworfen werden, der irgendwie dem Sachzweck absolut entgegensteht.
Es lebe die Realität.
Das schicke ich jetzt mal ab und gehe in Deckung...
Gruß
Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil:
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Florian.Zenner@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Donnerstag, 29. März 2012 15:07
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Benachteiligung duch Konfession
Sehr geehrte Frau Jeude,
bzgl. Konfession als Benachteiligungsgrund steht im AGG unter § 9 folgendes:
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion
oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften,
die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder
durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder
Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion
oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen
Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr
Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte
berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der
Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten
Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht
auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche
Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren
Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen
Selbstverständnisses verlangen zu können.
(siehe http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__9.html )
Beste Grüße,
Florian Zenner
Stadtbibliothek Eisenach
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