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Re: [InetBib] Benachteiligung duch Konfession



Lieber Herr Zenner, 
vielen Dank für diesen Link. Auch Religionsgemeinschaften wird ja ständig 
Diskriminierung vorgeworfen.. aber es gibt auch wohl so etwas wie 
Selbstverständnis, das noch lange nicht die Verletzung von Grundrechten 
darstellt ...
Wenn Gleichstellung und Gender heißt, alle Unterschiedlichkeit möge 
verschwinden, und dürfe nicht zu unterschiedlichen Regelungen führen, dann 
haben wir irgendwann einen Punkt des Irrsinns erreicht. 
Dann darf es nämlich keine Weltanschauungen und keine unterschiedlichen 
Religionen und keine unterschiedlichen ethischen Vorstellungen mehr geben. 

Im übrigen ist gerade der Begriff Gender hier sehr schwierig geworden.. manche 
stellen sich darunter gerade die Berücksichtigung von Unterschieden durch eine 
ihnen angemessene Gestaltung der Rechtsordnung, des Arbeitslebens und des 
kulturellen Lebens vor. Das ganze Schwerbehindertenrecht basiert auf diesem 
Gedanken. 

Gleichzeitig wird das derzeit genau anders herum, in Form einer sehr 
undefinierten Form der Gleichheit definiert.

Jüngstes Beispiel: das Urteil des LAG Düsseldorf (Urt. v. 18.01.2011 - 8 Sa 
1274/10) zu den Urlaubstagen. Es ist nicht nur schön, dass Jüngere genau so 
viel Urlaubstage haben sollen wie Ältere, es ist auch schlecht, das Ältere 
genau so viel haben sollen wie Jüngere.

Und so abstrus das jetzt für die "Turmdamen" vielleicht klingt, die dem Gender 
Gedanken wohl recht nahe stehen: eine feministisch engagierte Einrichtung darf 
doch wohl auf in den meisten Fällen eher weibliche feministisch engagierte 
Mitarbeiter/innen hoffen..und nicht einem Gleichbehandlungsgrundsatz 
unterworfen werden, der irgendwie dem Sachzweck absolut entgegensteht.
Es lebe die Realität.

Das schicke ich jetzt mal ab und gehe in Deckung...
Gruß


Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Florian.Zenner@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Donnerstag, 29. März 2012 15:07
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Benachteiligung duch Konfession

Sehr geehrte Frau Jeude, 
 
bzgl. Konfession als Benachteiligungsgrund steht im AGG unter § 9 folgendes:
 

§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion 
oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, 
die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder 
durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder 
Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion 
oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen 
Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr 
Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte 
berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der 
Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten 
Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht 
auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche 
Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren 
Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen 
Selbstverständnisses verlangen zu können.
 
(siehe http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__9.html )
 
 
Beste Grüße,
 
Florian Zenner
Stadtbibliothek Eisenach
 
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http://www.inetbib.de

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http://www.inetbib.de


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