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Re: [InetBib] Bayerische Staatsbibliothek bestiehlt mich und der Landtag sagt dazu Ja und Amen
- Date: Mon, 30 Jan 2012 18:50:56 +0100
- From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bayerische Staatsbibliothek bestiehlt mich und der Landtag sagt dazu Ja und Amen
On Mon, 30 Jan 2012 18:03:26 +0100
Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx> wrote:
Am 30.01.2012 17:26, schrieb Klaus Graf:
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/64963796/
Klaus Graf
Was der Gesetzgeber unter Diebstahl versteht, findet man
im Internet hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Was das alles mit dem Bayerischen Landtag zu tun hat,
möchte ich nicht
erst durch langwierige Recherchen in KGs Blog
herausfinden.
Was der Gesetzgeber unter Übler Nachrede versteht, findet
man im
Internet hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Dass eine niedertraechtige Person wie Sie die naechste
Strafanzeige gegen mich durch die Bayerische
Staatsbibliothek (die letzte lief ja ins Leere) anregt,
damit musste ich wohl rechnen.
Vernebelt von Ihrer Voreingenommenheit gegen mich - haben
Sie eigentlich im Ruhestand nichts besseres zu tun? -
uebersehen Sie, dass Sie mit zwei Klicks haetten
feststellen koennen, dass es sich um einen geistigen
Diebstahl handelt und ob der Vorwurf berechtigt ist,
haetten Sie aufgrund der Links ohne weiteres selbst
ueberpruefen koennen.
Ich hatte eine Landtagspetition gegen das Vorgehen der fuer
das Historische Lexikon Bayerns zustaendigen Bayerischen
Staatsbibliothek eingereicht, weil es - anders als bei
Universitaeten - keinen Beauftragten fuer gute
wissenschaftliche Praxis in der bayerischen
Landesverwaltung gibt. Ohne Begruendung wurde die Petition
unter Berufung auf die mir nicht vorliegende Stellungnahme
der Staatsregierung zurueckgewiesen.
Im Juni 2011 deckte ich erhebliche Maengel in einem
Lexikonartikel auf und gab etliche weiterfuehrende
SUBSTANTIELLE wissenschaftliche Hinweise, die
korrekterweise mit meinem Namen haetten beruecksichtigt
werden muessen, was aber nicht erfolgt ist:
http://archiv.twoday.net/stories/19456421/
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45645
(neue Fassung aufgrund meiner Hinweise)
Wer das geistige Eigentum anderer in einem
wissenschaftlichen Kontext sich ohne Kennzeichnung
aneignet, stiehlt. Da Juristen staendig plagiieren, moegen
diese das anders sehen. Das aendert aber nichts am
Sachverhalt.
Klaus Graf
--
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