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Re: [InetBib] Urteulsbesprechung LG Stuttgart zu § 52a UrhG



Lieber Herr Graf,

darf man,
sonst hätte ich meine Anfrage an Herrn Talke nicht auch noch über die 
Liste gesendet.

und mit "vertrottelt" bin ich ja vergleichsweise milde davongekommen,

ein schönes Wochenende

Dietrich Pannier


Am 07.10.2011 12:33, schrieb Klaus Graf:
On Fri, 07 Oct 2011 12:25:59 +0200
  Dietrich Pannier<dietrich.pannier@xxxxxx>  wrote:
Die Entscheidung wird im (über-)nächsten Heft von RBD,
Heft 1/2011
(erscheint Ende November 2011) abgedruckt sein,
zusammen mit der Entscheidung des OLG München zu § 52a
UrhG und weiteren
urheberrechtlichen Materialien.
Darf man eigentlich die RBD vertrottelt nennen, weil sie
immer noch nicht Open Access vorliegt? Und wieso muss ein
im Netz in Form des "amtlichen" (ueber)neutralisierten PDF
vorliegendes Urteil abgedruckt werden? Jede Internetseite
bietet mehr Komfort als die Rumsucherei in den Ausgaben
eines extrem entlegenen Blaettchens.

Klaus Graf



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