On Fri, 07 Oct 2011 12:25:59 +0200
Dietrich Pannier<dietrich.pannier@xxxxxx> wrote:
Die Entscheidung wird im (über-)nächsten Heft von RBD,
Heft 1/2011
(erscheint Ende November 2011) abgedruckt sein,
zusammen mit der Entscheidung des OLG München zu § 52a
UrhG und weiteren
urheberrechtlichen Materialien.
Darf man eigentlich die RBD vertrottelt nennen, weil sie
immer noch nicht Open Access vorliegt? Und wieso muss ein
im Netz in Form des "amtlichen" (ueber)neutralisierten PDF
vorliegendes Urteil abgedruckt werden? Jede Internetseite
bietet mehr Komfort als die Rumsucherei in den Ausgaben
eines extrem entlegenen Blaettchens.
Klaus Graf