On Fri, 07 Oct 2011 12:25:59 +0200 Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx> wrote:
Die Entscheidung wird im (über-)nächsten Heft von RBD, Heft 1/2011 (erscheint Ende November 2011) abgedruckt sein, zusammen mit der Entscheidung des OLG München zu § 52a UrhG und weiteren urheberrechtlichen Materialien.
Darf man eigentlich die RBD vertrottelt nennen, weil sie immer noch nicht Open Access vorliegt? Und wieso muss ein im Netz in Form des "amtlichen" (ueber)neutralisierten PDF vorliegendes Urteil abgedruckt werden? Jede Internetseite bietet mehr Komfort als die Rumsucherei in den Ausgaben eines extrem entlegenen Blaettchens. Klaus Graf -- http://www.inetbib.de