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[InetBib] EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen
Aus Telemedicus (http://tinyurl.com/3pcqlrv):
EuGH: Pauschale Urhebervergütung für öffentliches Verleihen
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche über pauschale
Vergütungen für das Verleihen urheberrechtlich geschützter Werke
entschieden (Rs. C-271/10). Nach den belgischen Regelungen erhalten
Urheber für den Verleih ihrer Werke eine Abgabe, die sich nach der
Anzahl der Personen richtet, die bei entsprechenden Bibliotheken und
Verleiheinrichtungen registriert sind. Der EuGH entschied am Donnerstag,
dass diese Regelung nicht genüge, um eine "angemessene Vergütung"
sicherzustellen. Vielmehr müsse auch die Anzahl der Werke berücksichtigt
werden, die für die Leihe zur Verfügung stehen - größere Bibliotheken
müssen also mehr bezahlen, als kleinere Einrichtungen. Die Vergütung
müsse den Urhebern ermöglichen, ein angemessenes Einkommen zu erzielen
und dürfe nicht bloß symbolisch sein.
* Die ausführliche Meldung bei
juris.<http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA110602134>
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Stefanie Bräuning-Orth
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