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Re: [InetBib] OT: Bibliotheks-Parfüm / Kunde / Nutzer



Wenn ich den werten Kolleginnen und Kollegen nun die Aussage aus dem 
älteren Verwaltungsrecht präsentiere, dass sowohl Strafgefangene als 
auch Anstaltsnutzer von Bibliotheken sich wie Soldaten, Schüler und 
Beamte in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat befinden, kraft 
dessen die Benutzung der Bibliothek im Rahmen einer Anstaltsordnung 
obrigkeitlich geregelt werden darf, ist das keine Realsatire, sondern 
erklärt beispielsweise den Umstand, das noch heute (!!) die 
Benutzungsordnungen der Landesbibliotheken in Baden-Württemberg und 
Niedersachsen bloß den Status von Verwaltungsvorschriften haben.

Dabei ist der Vergleich zum Strafvollzug gar nicht so fernliegend. 
Immerhin gibt es überall Strafvollzugsgesetze. Von Bibliotheksgesetzen 
kann man das nicht sagen. Und um beim Beispiel Niedersachsen zu bleiben. 
Fragen der Vermittlung von Medienkompetenz thematisiert § 128 Abs. 2 S. 
3 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes: "Sie oder er soll dazu 
angehalten werden, eine Bücherei zu nutzen sowie den 
verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien zu erlernen, soweit dies 
mit der Sicherheit der Anstalt vereinbar ist." Ein Niedersächsisches 
Bibliotheksgesetz, das eine vergleichbare Aussage enthält, ist 
demgegenüber noch nicht in Sicht ... :)
ste



Am 27.06.2011 13:31, schrieb Kreutzkam, Elisabeth:
Lieber Herr Rohde,

"Anstalt" klingt aber auch irgendwie so...
Ich bin dann doch froh, dass ich, obwohl ich auch um eine regelkonforme
Verwendung des Anstaltsinventars und der Räumlichkeiten durch unsere
Anstaltsnutzer besorgt bin, mich immer noch Bibliothekar nennen darf,
und nicht Anstaltswärter.
Diese heißen aber auch nicht Anstaltswärter, sondern Justizvollzugsbeamte. ;->

Völlig abgekommen von Düften, Kunden, Lesern&  Co., aber trotzdem!

Sonnige Grüße aus München,

Dipl.-Bibl. Elisabeth Kreutzkam
Sankt Michaelsbund
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxx
dortmund.de] Im Auftrag von Rohde Bernd Martin
Gesendet: Montag, 27. Juni 2011 13:23
An: 'Internet in Bibliotheken'
Betreff: AW: [InetBib] OT: Bibliotheks-Parfüm / Kunde / Nutzer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Eric Steinhauer schrieb:
die Verwendung von Begriffen hängt immer von Kontext ab.
Ich bevorzuge für unsere Anstaltsnutzer den sehr schlichten, aber
passenden Ausdruck: "Leser".
"Anstalt" klingt aber auch irgendwie so...
Ich bin dann doch froh, dass ich, obwohl ich auch um eine regelkonforme
Verwendung des Anstaltsinventars und der Räumlichkeiten durch unsere
Anstaltsnutzer besorgt bin, mich immer noch Bibliothekar nennen darf,
und nicht Anstaltswärter.

Schöne Grüsse, Bernd Martin Rohde
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Bernd Martin Rohde, Dipl-Bibl. (FH), UP in Rare Book Librarianship
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