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Re: [InetBib] "Vergesst die Pressefreiheit"



Am 04.02.2011 14:23, schrieb Juergen Fenn:


Am 04.02.11 11:05 schrieb Wolfgang Sander-Beuermann:

"Wieso wir Internetfreiheit ins Grundgesetz schreiben sollten"
(nachzulesen unter: http://visdp.de/magazin/)

http://www.visdp.de/magazin/vergesst-die-pressefreiheit/

Danke sehr für den Hinweis.

Wenn man nur diese These so liest, dann "wirkt" sie noch nicht so recht
- wenn man den Artikel dazu liest, dann überzeugt diese Forderung; aus
der "Pressefreiheit" ist in den vergangegen 10-20 Jahren die
"Internetfreiheit" geworden. Und die gehört - genauso wie die
Pressefreiheit - zu den Grundrechten. Und damit ins Grundgesetz.

Oder anders gesagt: in 10 Jahren wird es eh kaum noch Zeitungen
geben, damit ist das Wort "Pressefreiheit" nahezu obsolet geworden; der
"legitime Rechtsnachfolger" heisst "Internetfreiheit". Wenn sie im
Grundgesetz stände, dann hätten es die Zensursulas dieser Welt nicht
gar so einfach.

Bei letzterem wäre ich skeptisch, denn dazu müßte man zunächst einmal
fragen, ob die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit nicht
schon das meiste, wenn nicht alles, was sich an Meinungsbildendem und
Informativem im Netz befindet, abdeckt? Der Rest liefe unter
Berufsfreiheit oder Wissenschaftsfreiheit. In diesem Fall hätten wir ja
wahrscheinlich schon einen ausreichenden verfassungsrechtlichen Schutz,


Das kann ich nicht erkennen.

Nach meiner Erfahrung wird, wer erst einmal als Publizist etwa wegen 
"Volksverhetzung" angeklagt, auch dann nicht rehabliltiert, wenn die 
Gerichte ihn freisprechen bzw. das Verfahren einstellen.

Dazu bedient sich die Macht verschiedener Zweitausstattungen:
die sogenannten Verfassungsschutzberichte, die weder Anhörung noch 
geregeltes Urteilsverfahren kennen, sowie diverser anonymer Quellen 
nicht zuletzt im Internet. Auch das Finanzamt spielt wohl schon mal mit, 
wenn es gilt, eine unliebsamen Publizisten zum Schweigen zu bringen.

Grüße


und wenn ich mich richtig erinnere, gingen ja schon die Arbeiten von
Verfassungsrichter a.D. Hoffmann-Riehm in diese Richtung, Online und
Offline gleichzustellen. Und im übrigen wäre der größte Gegner einer
Relativierung der Pressefreiheit natürlich -- die Presse. Sollte man
nicht unterschätzen, was die Verleger so alles zustandebringen, siehe
<http://de.wikipedia.org/wiki/Depublizieren>.

Zum ganzen übrigens Susanne Baer, die gerade ins BVerfG eingetreten ist:

http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/januar/braucht-das-grundgesetz-ein-update
http://www.youtube.com/watch?v=mcfHCv2LOPo
http://www.gruenes-blog.de/netzpolitik/1346/susanne-baer-braucht-das-grundgesetz-ein-update-burgerrechte-fur-das-internetzeitalter

Jürgen Fenn.


-- 
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