Am 04.02.2011 14:23, schrieb Juergen Fenn:
Am 04.02.11 11:05 schrieb Wolfgang Sander-Beuermann:"Wieso wir Internetfreiheit ins Grundgesetz schreiben sollten" (nachzulesen unter: http://visdp.de/magazin/)http://www.visdp.de/magazin/vergesst-die-pressefreiheit/ Danke sehr für den Hinweis.Wenn man nur diese These so liest, dann "wirkt" sie noch nicht so recht - wenn man den Artikel dazu liest, dann überzeugt diese Forderung; aus der "Pressefreiheit" ist in den vergangegen 10-20 Jahren die "Internetfreiheit" geworden. Und die gehört - genauso wie die Pressefreiheit - zu den Grundrechten. Und damit ins Grundgesetz. Oder anders gesagt: in 10 Jahren wird es eh kaum noch Zeitungen geben, damit ist das Wort "Pressefreiheit" nahezu obsolet geworden; der "legitime Rechtsnachfolger" heisst "Internetfreiheit". Wenn sie im Grundgesetz stände, dann hätten es die Zensursulas dieser Welt nicht gar so einfach.Bei letzterem wäre ich skeptisch, denn dazu müßte man zunächst einmal fragen, ob die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit nicht schon das meiste, wenn nicht alles, was sich an Meinungsbildendem und Informativem im Netz befindet, abdeckt? Der Rest liefe unter Berufsfreiheit oder Wissenschaftsfreiheit. In diesem Fall hätten wir ja wahrscheinlich schon einen ausreichenden verfassungsrechtlichen Schutz,
Das kann ich nicht erkennen. Nach meiner Erfahrung wird, wer erst einmal als Publizist etwa wegen "Volksverhetzung" angeklagt, auch dann nicht rehabliltiert, wenn die Gerichte ihn freisprechen bzw. das Verfahren einstellen. Dazu bedient sich die Macht verschiedener Zweitausstattungen: die sogenannten Verfassungsschutzberichte, die weder Anhörung noch geregeltes Urteilsverfahren kennen, sowie diverser anonymer Quellen nicht zuletzt im Internet. Auch das Finanzamt spielt wohl schon mal mit, wenn es gilt, eine unliebsamen Publizisten zum Schweigen zu bringen. Grüße
und wenn ich mich richtig erinnere, gingen ja schon die Arbeiten von Verfassungsrichter a.D. Hoffmann-Riehm in diese Richtung, Online und Offline gleichzustellen. Und im übrigen wäre der größte Gegner einer Relativierung der Pressefreiheit natürlich -- die Presse. Sollte man nicht unterschätzen, was die Verleger so alles zustandebringen, siehe <http://de.wikipedia.org/wiki/Depublizieren>. Zum ganzen übrigens Susanne Baer, die gerade ins BVerfG eingetreten ist: http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/januar/braucht-das-grundgesetz-ein-update http://www.youtube.com/watch?v=mcfHCv2LOPo http://www.gruenes-blog.de/netzpolitik/1346/susanne-baer-braucht-das-grundgesetz-ein-update-burgerrechte-fur-das-internetzeitalter Jürgen Fenn.
-- http://www.inetbib.de