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Re: [InetBib] Bewertung einer historischen Bibliothek für Eröffnungsbilanz / Doppik
- Date: Fri, 7 Jan 2011 13:30:39 +0100 (CET)
- From: "Gerald Schleiwies" <schleiwies@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bewertung einer historischen Bibliothek für Eröffnungsbilanz / Doppik
Sehr geehrter Herr Wenzel,
meine Kommune verfügt zwar nicht über ein Museum, jedoch über Kunstgegenstände
und hatte im Rahmen der Einführung NKF/Doppik in NRW damit zu tun. Sehr
interessant dürfte dieser Link sein:
www.museumsverband-hessen.de/download.php?id=45
Darin steht u.a.:
"Empfehlungen der Länder für die Kommunalen Haushalte liegen auch aus Nordrhein-
Westfalen und Brandenburg vor. In beiden Fällen wird auf eine durchgängige
Einzelbewertung verzichtet und im Wesentlichen ein „Erinnerungswert“ von 1 €
angelegt.
Er gilt für Einzelobjekte, für Objektgruppen oder auch als ein Wert für den
gesamten
Bestand des Museums. Bereits versicherte, hochrangige Objekte und Objektgruppen
können mit ihrem Versicherungswert belegt werden.
In § 55 Abs. 3 der Gemeindehaushaltverordnung NKF (NRW) heißt es:
„Für die Kulturpflege bedeutsame bewegliche Vermögensgegenstände sollen, soweit
diese auf Dauer versichert sind, mit ihrem Versicherungswert, anderenfalls mit
dem
einer dauerhaften Versicherung zu Grunde zu legenden Wert angesetzt werden.
Sonstige Kunstgegenstände, Ausstellungsgegenstände und andere kulturhistorisch
bedeutsame Objekte können mit einem Erinnerungswert angesetzt werden.“
Der Kulturausschuss des Städtetages Nordrhein-Westfalens schlägt dagegen vor,
Kunst- und Kulturgegenstände grundsätzlich mit einem Erinnerungswert von 1 € zu
bewerten. Mit dieser Regelung soll der Gefahr entgegnet werden."
Auch aus Thüringen gibt es dazu ein pdf:
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/museen/museumsverband/gemeinsambewertung_von_mobilem_kulturgut.pdf
Also entweder "Versicherungswert" und damit auch den Einzelstückwert oder
"Erinnerungswert" bei mobilen Kunstgegenständen. Immerhin können Sie mit diesem
Papier mit Praxis aus 3 Bundesländern argumentieren. In der Hoffnung auf noch
bessere Antworten auf dem AKMB Umfeld, denn in den ÖBs dürfte die Thematik nur
bei Arthoteken ähnlich gelagert sein.
Mit freundlichem Gruß aus der beinah wieder schneefreien Kölner Bucht
Gerald Schleiwies
50226 Frechen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Wenzel Matthias" <m.wenzel@xxxxxxxxxxx>
Gesendet: 07.01.2011 12:47:09
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Bewertung einer historischen Bibliothek für Eröffnungsbilanz
/ Doppik
Liebe Liste,
die Einführung der Doppik macht auch um unsere Einrichtung (wissenschaftliche
Bibliothek in kommunaler Trägerschaft, in einem Haushalt mit dem städtischen
Kulturhistorischen Museum geführt / Sachsen) keinen Bogen ...
Die Positionen der Bibliotheken und Museen zu diesem Thema sind nach meiner
Kenntnis diametral entgegengesetzt (von "Null" bis möglichst hoch) und die
damit verbundenen haushaltsrechten Konsequenzen werden unterschiedlich
dargestellt.
Der Museumsbund Sachsen lehnt eine Bilanzierung aus prinzipiellen Gründen
vollständig und kategorisch ab. Seitens der Stadtverwaltung wird auf die
Umsetzung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften orientiert.
Wer kann in dieser Frage einen Rat geben, auf Kollegen mit ähnlichen Fragen
und Erfahrungen verweisen, etc.?
Gibt es innerhalb des DBV Überlegungen hierzu?
Bekannt sind mir bisher die "Anlage 5" der Sächsischen Bewertungsrichtlinie
für die Eröffnungsbilanz, ferner die Arbeitshilfen aus Rheinland-Pfalz.
Während in diesen Unterlagen eine Bewertung nach Wertgruppen vorgesehen ist,
wird von Kerstin Ritschel, SMWK Dresden (http://www.kerstin-ritschel.de/)
deutlich auf eine Einzelstückbewertung orientiert. Darüber hinaus gibt es
unter
http://www.haw-aw.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/Veroeffentlichungen/wen_diskussionspapier22.pdf
ein Diskussionspapier, das über den Marktwert hinaus eine Bewertung des
gesellschaftlichen Wertes unter verschiedenen Aspekten vorschlägt.
Es ist also eine sehr kontroverse Diskussion im Gange.
Gibt es in dieser Liste Kollegen aus Sachsen, die vor den gleichen Fragen
stehen?
Fragt, verbunden mit freundlichen Grüßen aus Görlitz
Matthias Wenzel
Dipl.-Bibl.(FH) Matthias Wenzel
Leiter der Oberlausitzischen
Bibliothek der Wissenschaften
Arndtstr. 11a
02826 Görlitz
mail: m.wenzel@xxxxxxxxxxx
fon: 0049-3581-672282
fax: 0049-3581-671375
mobil: 0152-21646721
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