Das:
„Als Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr wird die Bibliothek der
Universität mit sofortiger Wirkung voraussichtlich für mehrere Wochen
geschlossen …“
wäre doch die Stunde der elektronischen Leseplätze! Die UBK und
zumindest alle deutschen Bibliotheken erlauben den in Not geratenen
Konstanzer Studierenden und Wissenschaftlern den Zugriff auf ihre
elektronisch verfügbaren Bestände.
Ja, wenn dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstünden, die die
Nutzung nur in den Räumen der „besitzenden“ Bibliothek und im
vorhandenen Umfang erlauben.
Schade!
(oder erlauben es die entsprechenden Paragraphen etwa doch? Nur zu)
Jochen Brüning
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