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Re: [InetBib] Ist die Abiturienten-Aussperrung der BSB rechtswidrig?
- Date: Mon, 25 Oct 2010 00:30:43 +0200
- From: Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Ist die Abiturienten-Aussperrung der BSB rechtswidrig?
Am 24.10.2010 13:30, schrieb Klaus Graf:
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/8400549/. Meinungen?
Klaus Graf
Lieber Herr Graf,
diese Aussage "Dass die wissenschaftlichen Zwecke in § 2 Abs. 1 an
erster Stelle genannt werden, bedeutet nicht, dass die Bibliothek
Wissenschaftler bevorzugen darf. Diese Interpretation der BSB ist klar
rechtswidrig, denn die Benützungsordnung ist eine Rechtsverordnung." ist
so unklar formuliert, dass schon von daher sich das Prädikat "klar
rechtswidrig" nicht zwingend ergibt. Gemeint ist von Ihnen etwas
anderes, nämlich "das Gleichbehandlungsgebot gilt auch für
Rechtsverordnungen". Das trifft zwar zu, aber die hier von Ihnen
suggerierte Folge, dass Abweichungen vom Gleichbehandlungsgebot weder in
Gesetzen noch Rechtsverordnungen erlaubt und damit per se rechtswidrig
seien, stimmt mit geltendem Recht nicht überein. Das Gegenteil ist der
Fall, Abweichungen sind möglich, wenn sie denn nicht willkürlich sind.
Es bedarf also einer Prüfung, ob die von der BSB gewählte Einschränkung
der Benutzung willkürlich ist. Die von der BSB gegebene Begründung und
der Inhalt des Videos von münchen.tv widersprechen sich da nicht. Beide
Schüler geben an, dass die Arbeitsatmosphäre ihnen förderlich sei, es
fehlt aber jede Aussage, dass sie neben der Atmosphäre auch den
Medienbestand genutzt hätten. Die BSB sieht es als Ziel der Beschränkung
an, die vorhandenen Arbeitsplätze vorrangig für die Nutzer verfügbar zu
machen, die auch mit den hauseigenen oder vermittelten Beständen
arbeiten. Da vermag ich die Willkür nicht so klar zu sehen wie Sie. Ein
Recht auf Nutzung einer wissenschaftlichen Bibliothek nur als coole
Lern-Location scheint mir weder hinreichend diskutiert noch allgemein
anerkannt.
Vielleicht sollte man zum Trost anregen, dass die Aachener Abiturienten
jederzeit eine verständnisvollere Aufnahme im Hochschularchiv der RWTH
Aachen finden, das "besonderen Wert auf Öffentlichkeitsarbeit und
Nutzung der neuen Medien" legt, auch wenn "Benutzung der Unterlagen
richtet sich nach dem Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen"
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschularchiv_der_RWTH_Aachen .
Die Äußerung der gezeigten Politikerin ist populistisch und bringt
sachlich rein nichts. Die räumlichen Verhältnisse der BSB zur
Bereitstellung von Nutzerplätzen sind durch die baulichen Gegebenheiten
zumindest auf absehbare Zeit begrenzt. Kurzfristig bringt mehr Geld da
nichts und dass der Ersatz ungenutzter heimischer Lernplätze als Ziel
einer ergänzenden Baumaßnahme staatliche Geldquellen sprudeln lassen
wird, halte ich für "klar unwahrscheinlich".
mit besten Grüßen
Dietrich Pannier
75015 Bretten
dietrich.p@xxxxxxxx
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