Liebe Liste,
als jemand, der bei den Anhörungen zugegen war - Herrn Reuß habe ich
allerdings nicht dort gesehen - ein paar Klarstellungen:
Die "allgemeine Wissenschaftschranke", die u.a. DFG,
Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft,
Helmholtz-Gemeinschaft, Leopoldina, Humboldt-Stiftung, DAAD,
Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Wissenschaftsrat und eben
auch der Bibliotheksverband befürworten, hat in der Anhörung (noch)
keine Rolle gespielt. Sie wurde nicht einmal erwähnt.
Ernsthaft diskutiert wurde ein verbindliches
Zweitveröffentlichungsrecht. Hier überwogen die befürwortenden Stimmen
nach meiner subjektiven Wahrnehmung deutlich und die von Roland Reuß
erwähnte Presseerklärung der Abgeordneten Schipanski und Kretschmer ist
auch vor diesem Hintergrund zu verstehen ( http://tinyurl.com/36kw9ft ).
Es gibt im Bundesjustizministerium jedoch noch Bedenken in Hinblick auf
eine internationale Durchsetzbarkeit eines möglichen deutschen
Zweitveröffentlichungsrechts.
Der DBV ist bei allen Anhörungen zum Dritten Korb sehr aktiv beteiligt.
Ich bitte jedoch um Verständnis (und Vertrauen), dass wir die laufenden
Gespräche mit allem Hin- und Her nicht ständig kommentieren können.
Bisher spielten Fragen zum Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
leider nur eine untergeordnete Rolle. Für Rückfragen stehe ich gerne zur
Verfügung.
Sommergrüße,
Arne Upmeier
Kathi Woitas schrieb:
-ohne Worte-
http://u.nu/4r9md
"Früh hatte sich in der Anhörung abgezeichnet, dass die verfassungs- und
wirklichkeitsfremden Wünsche der „Allianz der deutschen
Wissenschaftsorganisationen“ und des Deutschen Bibliotheksverbands nach
Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke keine Chance haben
werden. Diese Schranke hätte wissenschaftliche Autoren zentraler Rechte
ihrer Urheberschaft beraubt. Nun konzentriert man sich auf das Vorführen
eines Taschenspielertricks."
usw. usf....