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Re: [InetBib] DINI-Zertifikat 2010 // Gemeinsames Vokabular Publikations- und Dokumenttypen (Kathrin Grzeschik)



On Thu, 15 Jul 2010 07:28:23 -0400
 k_grzeschik@xxxxxxxxx wrote:

Sehr geehrter Herr Graf, liebe Leser,
bei der Aufarbeitung meines InetBib Threads bin ich auf
obige Nachrichten gestossen, das erwähnte Problem ist
nicht wirklich ein Problem.
LOCKSS, ein Langzeitarchivierungssystem aus den USA, das
auf der Idee des 'distributed computing' beruht, wird
seit einigen Jahren erfolgreich in Deutschland von
Verlagen und Bibliotheken angewandt. LOCKSS speichert
immer mindestens sieben Kopien auf sieben verschiedenen
Rechnern, die weltweit verteilt sein können, oder auch
alle in einem Land verweilen. Mit Hilfe eines Manifests
bekommt LOCKSS eine detaillierte Erlaubnis, wie tief
welche Daten eines Verlags (oder in diesem Fall eines
IRs) geharvestet werden können. Dieses Manifest ist auf
den Servern des jeweiligen Inhaltsanbieters verankert und
kann individuell gestaltet werden.

Springer ist z.B. ein LOCKSS-Partner, das heißt, dass die
Inhalte, die Springer mit Hilfe von LOCKSS
langzeitarchiviert, für alle Mitglieder der
LOCKSS-Allianz, die auch vorab Abonnements von Springer
hatten, weltweit langzeit zugänglich gemacht werden. ABER
die mindestens sieben Kopien, die auf mindestens sieben
Servern liegen, sind nicht für die LOCKSS-Allianz Partner
zugänglich, die kein Springer-Abo haben/hatten, selbst
wenn ihr Server gerade Kopien enthält.

Wenn man bei LOCKSS von einem offenen System spricht,
bedeutet es nicht einen offenen Zugang für die Nutzer,
sondern nur, dass die LOCKSS-Boxen offen miteinander
korrespondieren können, um die Langzeitarchiverung,
u.a.durch Redundanzen, zu ermöglichen.

Soweit Sie mich adressieren: Mir ging es um das allgemeine
Prinzip, nicht um das konkrete Angebot LOCKSS fuer Verlage.
Mit welchem Recht nutzen die Verlage LOCKSS, soweit nach
deutschem Recht § 38 UrhG anwendbar ist? § 53 Abs. 2 Nr. 2
sehe ich nicht anwendbar.

Ich halte nochmals fest: Das Kopieren von geschuetzten
Inhalten insbesondere zur Langzeitarchivierung setzt
entweder die Nutzung einer Urheberrechtsschranke oder
entsprechende Nutzungsrechte voraus. Solche Nutzungsrechte
stehen Repositorien in der Regel nicht zur Verfuegung.

Klaus Graf 

-- 
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