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Re: [InetBib] Leitfaden zu § 137l UrhG
On Sat, 22 May 2010 13:26:37 +0200
Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:
Lieber Herr Steinhauer,
eine Rückfrage: in den meisten mir bekannten
Zeitschriften ist es
der Regelfall, dass in der Zeitschrift die
Autorenrichtlinien und
die Hinweise zum Urheberrecht abgedruckt werden, die die
Autoren mit
Einsendung ihrer Artikel akzeptieren. Damit müsste doch
dann gültig
sein, was in diesen Richtlinien vereinbart ist.
Jedenfalls wäre das
ein ausgestalteter Vertrag und würde damit den §38
verdrängen, oder?
Ich bin zwar nicht Herr Steinhauer, moechte aber trotzdem
meinen Senf dazugeben.
In den meisten mir bekannten wissenschaftlichen
Zeitschriften ist es NICHT die Regel, dass Hinweise zum
Urheberrecht abgedruckt werden.
Solche Hinweise sind AGB, die wirksam einbezogen werden
muessen. Daran mangelt es, wenn keine aktive Bestaetigung
des Urhebers vorliegt, der insoweit als Verbraucher (und
nicht als Kaufmann) anzusehen ist:
http://www.it-rechtsinfo.de/urteile/einzelnews/article/9/Aufsatz-Wirksame-Einbeziehung-von-AGB-in-IT-Vertraege.html
Klaus Graf
--
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