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Re: [InetBib] Wikipedia als Goldesel?



Liebe Liste -

" Sinn des Pflichtexemplarrechts ist es […] ein komplettes Bild des
geistigen Schaffens zu dokumentieren." (K. Graf)

Sicher - doch in wie weit es sich bei den genannten Titeln der
genannten Verlage um geistiges Schaffen auch nur tertiärer Ordnung
handelt, scheint mir fraglich, wenn Crawler oder Bots automatisch
bereits bekannte und vermutlich schon vielfach archivierte Inhalte
zusammenstellen, die dann mehr oder weniger automatisch gelayoutet und
on demand für teuer Geld rausgetan werden - oder jedenfalls das
Ergebnis doch sehr wie virtueller Müll aussieht.

Soweit ich weiß, sammelt die DNB auch relevante Webseiten, und dazu
dürfte die (deutsche) Wikipedia sicher gehören? (Wie sind da die
Kriterien?) Damit wären die Informationen, die in den genannten
Publikationen repliziert werden, bereits vorhanden - wenn man mal
davon ausgeht, dass sie nicht bearbeitet/ manipuliert wurden, was bei
der Output-Größe der genannten Verlage unwahrscheinlich ist. Reicht
eine andere Publikationsform allein schon? Unwesentlich veränderte
Neuauflagen sind doch auch nicht ablieferungspflichtig.

Die Flut auch der Vervielfältigung, eben genau der Kopien, die unter
anderem Namen, anderer URL, in anderer Publikationsform, bei einem
anderen, ebenso zur kommerziellen Verwertung der Wikipedia
berechtigten Verlag erscheinen, also die Mehrfachverwertung von v.a.
Internetinhalten, wird es in Zukunft nötig machen, die Frage zu
stellen, was wann ein Pflichtexemplar ist. Muss der Spiegel gespiegelt
werden?

(Ich persönlich würde jederzeit die schlecht gereimte, aber vielleicht
doch noch von Hand bebilderte, lokal relevante Hochzeits- oder
Schülerzeitung, die mal gerade die Grundkriterien schafft und eine
Aufnahme von Hand fordert, dieser Art von "Buch" vorziehen, aber ich
bin auch nicht zuständig.)

Es mag Zensur sein oder schiere Platznot - schlichtes Faktum ist, dass
auch heute ausgewählt wird, und werden muss. Wem nützen Scheuer voll
mit unerschlossenen Büchern und Dokumenten auf Paletten? Wenn denn
Platz zur Verfügung steht, sei es in aufgelassenen Bergwerksstollen
oder Munitionsdepots der Bundeswehr...
Der Idealismus der Gerichtsentscheidung zum Pflichtexemplar ist schön
und richtig (wenn auch offenbar sehr buchbezogen - "jedes Druckwerk"),
aber letztlich sieht, wie so oft, der Alltag anders aus.
Am Faktischen entlang diskutierend sollten praktikable und
selbstverständlich möglichst zensurfreie Lösungen gefunden werden
können, die wirklich für die Zukunft unsere Zeit heute spiegeln und
wirklich der Wissenschaft, Wissenserhaltung für kommende Generationen
und Bildung dienen.
(Ich meine mich auch zu erinnern, dass mehr als einmal auch vom
"gesunden Menschverstand" als einer Instanz, die letztlich dem
juristisch Richtigen sehr nahe kommt, die Rede war…)

"Sonst besäßen wir ja z.B. alle alten Prozeßakten noch, nach denen
mich die Enkel von Klägern beim Reichsgericht fragen." (D. Pannier)
Just das z.B. wäre m.E. doch auch schön! Selbstverständlich sollten
sich Archivare usw. persönlich motivierter Urteile im Umgang mit den
Archivalien enthalten. Zumindest in diesen glücklichen Tagen scheinen
mir, eben auch vor dem Hintergrund des Internet, Zensurbefürchtungen
zunächst nachrangig.
Doch weil man nicht in die Zukunft gucken kann, ist man, so man
gezwungen ist, auszuwählen, in der dummen Lage, es unvermeidlich
falsch zu machen. Die Nachwelt wird in jedem Falle fluchen. Beileid -
und Lob für den Mut, da zu handeln und nicht vor dem schieren Anspruch
zu erstarren!

"… Pflichtexemplargesetze häufiger eine Entschädigungspflicht in Geld
für das abgelieferte Produkt vorsehen (bis zu 50 % des Ladenpreises)
…" (D. Pannier)

So weit ich weiß, gilt das nur für bibliophile oder limitierte, rare
Ausgaben, und dazu würde doch vermutlich kein Gericht die ursprünglich
angesprochene Art Publikationen zählen - oder? Wie ist das bei PoDs?
Gelten sie bei Erscheinen gleich einem Titel mit fixer Druckauflage?
Meines geringen Wissens sagt das Gesetz hierzu nicht viel.
Herr Meier von nebenan sollte doch eigentlich ein erhöhtes Interesse
haben, dass seine Lebenserinnerungen in der renommierten DNB zu finden
sind? Kann man davon ausgehen, dass so ein Titel auch nur die
Mindest-Auflage im physischen Druck erreichen, um ein Pflichtex. nötig
zu machen?

Es scheint mir schwer vorstellbar, dass das Ziel dieser Unverlage ist,
aus dem etwas mühsamen Prozess der Abgeltung für einige wenige
Exemplare das Geld zu beziehen. Wird die Abgeltung von den
Pflichtexemplarbibliotheken nicht recht restriktiv gehandhabt? Das
kann doch nicht lohnen?? Obwohl, bei 1000 solcher künstlich
generierter Publikationen im Monat und den unverschämten Preisen… Wie
funktioniert das genau, wissen Sie, Herr Pannier, weiß da jemand
Näheres? (Keine Sorge, ich werde bestimmt nicht zur "Unverlegerin"!)

Es scheint bei alldem nicht um inhaltliche, sondern mehr um formale
Kriterien der Sammelwürdigkeit zu gehen. Wobei ja im weitesten Sinne
diese Art von Abzocke wohl auch zum "kulturellen Erbe" gehört...

"Die Bibliotheken sollten m.E. verstärkt solche Verdachtsfälle in
Inetbib kommunizieren, so bekommen alle diese Dinge mit …" (D.Pannier)
-
Wie es ja hier gerade geschieht.

"Wenn man eine bestimmte Berufssparte, gleich welcher Profession, nur
hinreichend kaputtspart, erledigt sich sowieso jedes
Qualitätsargument." (D.Pannier)
Und das ist wohl mit das Hauptproblem. Was sollte man tun?

Einen ansonsten schnee- und glatteisfreien Abend wünscht (besonders
auch Herrn Müller und den Fachreferentinnen und Archivarinnen und
-Enten ;-))

Silke Ecks

-- 
http://www.inetbib.de


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