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Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access
- Date: Tue, 10 Nov 2009 15:37:58 +0100
- From: "Müller, Harald" <hmueller@xxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access
Lieber Herr Ulmer!
Da kann ich Sie erst mal beruhigen: Die von Ihnen geschilderten Fakten sind
korrekt. Nur bewerte ich sie etwas anders als Sie. Und da liegt das Problem.
Ich unterzeichne die Petition, weil ich sie in der Sache für richtig halte. Ich
hätte sie zwar etwas anders formuliert, aber das geht nachträglich nicht mehr.
Trotzdem setze ich meinen Namen drunter. Ich halte das für legitim und richtig.
Beim Börsenverein habe ich gesagt, daß ich manchmal bei Äußerungen des
Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" noch eine etwas
abweichende Meinung habe. Das ist korrekt und dazu stehe ich! Genau so etwas ist
ein zentrales Element von Demokratie. Bei höchsten Gerichten wird das auch so
gemacht, genauso in Parlamenten. Ich vermag Ihr Problem damit nicht zu erkennen.
Es ist richtig, daß Sie und ich in meinem Büro über § 52b UrhG geredet haben,
und es ist richtig, daß im Papier des DBV etwas teilweise anderes drin steht.
Ja, und? Ich bin doch nicht der DBV in Person. Oder sollte das Gespräch mit mir
nur dazu dienen, dem DBV die Positionen des Börsenvereins "unterzuschieben", und
als dies Ihnen nicht gelang, entschieden Sie bockig zu werden?
Leider haben Sie mit Ihrer Mail einen kapitalen Fehler begangen: Sie bestätigen
in aller Öffentlichkeit, daß Gespräche zwischen Verleger und Bibliotheken zu
keinem Ergebnis kommen. Vielen herzlichen Dank für diesen Satz!!!!!! Ich werde
Sie für ein Weihnachtsgeschenk in Erwägung ziehen.
Mit dieser Aussage unterstützen Sie die Auffassung von vielen BibliothekarInnen:
Gespräche und Vereinbarungen mit Verlegern taugen nix. Deshalb plädieren
Bibliotheksjuristen seit Jahren dafür, möglichst weitgehende gesetzliche
Regelungen zu schaffen (z.B. im Urheberrecht) und möglichst nichts dem
vertraglichen Sektor zu überlassen. Genau das steht in allen (!)
bibliothekarischen Äußerungen aus jüngster Zeit (IFLA, EBLIDA, DBV, LIBER usw.).
Mit den besten Grüßen
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
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From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias Ulmer
Sent: Tuesday, November 10, 2009 3:07 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access
Lieber Herr Müller,
ja, das kann ich gerne. Ein Beispiel ist eine Petition, die Sie
unterzeichnen, deren Inhalt Sie aber nicht richtig finden. Oder dass
Sie in unseren Gesprächen beim Börsenverein gesagt haben, dass wir
die Verlautbarungen des Urheberrechtsbündisses nicht so ernst nehmen
sollten, obwohl Ihr Name darunter stehe. Man müsse ja nicht alle
Meinungen teilen, wenn man wo dabei sei. Das sind natürlich
Kleinigkeiten. Im Kern ist es so, dass wir in vielen Sitzungen
zusammen saßen und diskutiert haben und Lösungen gesucht. Und uns am
Ende auch immer auf ein gemeinsames Papier einigen konnten. Aber zu
dem standen Sie nach kurzer Zeit nicht mehr. Oder unser Gespräch bei
Ihnen in Ihrem Büro, bei dem wir mögliche Lösungen für 52b sondiert
haben und uns eigentlich auch einig waren, nur dass Sie dann in
Ihrer Stellungnahme zum 3. Korb wieder das Gegenteil behaupteten. Die
ganzen Gespräche haben kein einziges Ergebnis gebracht. Das habe ich
als unbefriedigend empfunden. Das Gespräch mit Ihnen dagegen fand ich
immer anregend.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
_________________________________________________________________
Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
Postfach 700561 - 70574 Stuttgart
Wollgrasweg 41 - 70599 Stuttgart-Hohenheim
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FAX: +49 (0)711-4507-214
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Eugen Ulmer KG
Sitz Stuttgart
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Geschäftsführer: Matthias Ulmer
Am 10.11.2009 um 14:52 schrieb Müller, Harald:
Lieber Herr Ulmer!
Ich weiß absolut nichts über den Verfasser der Petition. Ich hätte
den Text
etwas anders formuliert. Aber in der Sache hat er recht. Deshalb
unterstütze ich
ihn.
Leider ist mir vollkommen neu, daß ich zu Gesagtem nicht stehe.
Könnten Sie
bitte mal konkreter werden?
MfG
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht /
Bibliothek
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and International Law / Library
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Mail: hmueller@xxxxxxx
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From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias
Ulmer
Sent: Tuesday, November 10, 2009 2:45 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access
Lieber Herr Müller,
ich habe Sie nicht als Verfasser sondern als Unterzeichner der
Petition gefragt. Ich dachte, dass Sie nur etwas unterzeichnen,
hinter dem Sie auch stehen. Aber jetzt hat bereits Herr Kuhlen
geantwortet, dass die Petition nur heißen soll: wir finden OA wichtig
und bitten um Unterstützung. Auf den Text selbst soll man nicht so
genau schauen. Gut, da hab ich wieder etwas gelernt.
Mir ging es ja überhaupt nicht um OA, dass Sie das unterstützen und
ich OA gut finde, das ist ja bekannt. Ich wollte nur wissen, ob die
formulierte Petition tatsächlich die Lösung sein soll.
Übrigens kann ich SIe beruhigen: ich spreche gerne und jederzeit mit
Ihnen. Und es ist falsch, dass ich ein Problem damit habe, dass Sie
anderer Meinung sind. Das macht doch den Spass erst aus.
Dagegen finde ich Verhandlungen oder zielführende Gespräche mit Ihnen
nicht sinnvoll. Weil Sie zu dem Gesagten nicht stehen. Und man sich
die Zeit dann sparen kann.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
_________________________________________________________________
Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
Postfach 700561 - 70574 Stuttgart
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Geschäftsführer: Matthias Ulmer
Am 10.11.2009 um 14:25 schrieb Müller, Harald:
Lieber Herr Ulmer!
Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Mail, mit der ich auf die
Tatsache
dieser Petition hingewiesen habe. Ich bin NICHT Verfasser der
Petition, kann
also zu ihrem Inhalt nur begrenzt Stellung nehmen.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen unterstützt Open
Access. Ich
persönlich halte diese Meinung aufgrund langjähriger Tätigkeit im
Wissenschftsbetrieb für richtig.
Ich bin jederzeit gerne bereit, mit Ihnen, lieber Herr Ulmer, oder
mit anderen
Verlagsexperten über die praktischen Möglichkeiten der
Verwirklichung des
Anliegens der Wissenschaft und über die stetig wachsende
Unzufriedenheit mit dem
herkömmlichen wissenschaftlichen Verlagswesen zu diskutieren. Auch
vor einer
breiten Öffentlichkeit; noch besser vor den Mitgliedern des
Rechtsausschusses
des Bundestages. Einige der von Ihnen angesprochenen Punkte müssen
ausführlich
"sine ira et studio" diskutiert werde.
Leider höre ich ab und zu Gerüchte, Verleger wollten mit Leuten wie
mir nicht
mehr sprechen, weil wir eine andere Meinung haben. Tz, tz, tz.
Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht /
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Mail: hmueller@xxxxxxx
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From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias
Ulmer
Sent: Tuesday, November 10, 2009 1:11 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access
Lieber Herr Müller,
unabhängig davon, dass eine Petition rechtlich keine Wirkung hat, ist
es ein interessantes Gedankenspiel, was wäre, wenn der Wortlaut der
Petition tatsächlich Realität würde. Da Sie die Petition mit tragen,
können SIe mir das vielleicht beantworten:
Das "müssen" hätte doch für eine Institution wie Ihre erhebliche
finanzielle Folgen. Sie müssten sämtliche Veröffentlichungen von
Mitarbeitern Ihres Instituts sofort bei Veröffentlichung - egal wo
und in welcher Stückzahl - für alle Bundesbürger zugänglich machen.
Das müsste sich dann ehrlicherweise auch auf alles beziehen, was
bisher nur in Intranets veröffentlicht wird. Das Institut wird so für
die Öffentlichkeit gläsern.
Und eigentlich muss das dann auch für Lehrbücher gelten?
Problematisch wären wohl Publikationen, bei denen die Verfasser
teilweise öffentlich bestallt, teilweise aus der Wirtschaft kommen.
Wie lösen Sie das?
Und gleiches gilt bei Publikationen, die deutsche öffentliche
Wissenschaftler gemeinsam mit internationalen machen.
Oder was ist mit Publikationen deutscher Wissenschaftler bei
internationalen Zeitschriften?
Und eigentlich muss das auch für Übersetzungen gelten, also wenn
deutsche öffentliche Wissenschaftler irgend etwas übersetzen, dann
müsste das auch öffentlich zugänglich sein?
Auf den ersten Blick sieht es für mich so aus, als ob damit der
deutsche Wissenschaftsmarkt vom internationalen abgekoppelt würde,
weil vermutlich Publikationen von deutschen Wissenschaftlern in
internationalen Zeitschriften kaum mehr angenommen würden und auch
gemeinsame Forschungsteams nicht mehr gemeinsam publizieren würden.
Auf dem Lehrbuchmarkt würden Lehrbücher zum größten Teil wohl weg
fallen, teilweise würde man noch stärker als heute auf
amerikanische zurück greifen.
Es würde mich freuen, wenn SIe mir dazu Erläuterungen geben könnten.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche
Publikationen,
die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern
kostenfrei
zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche
Forschungsgelder autonom
verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende
Vorschriften zu erlassen
und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
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