Lieber Herr Ulmer!
Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Mail, mit der ich auf die
Tatsache
dieser Petition hingewiesen habe. Ich bin NICHT Verfasser der
Petition, kann
also zu ihrem Inhalt nur begrenzt Stellung nehmen.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen unterstützt Open
Access. Ich
persönlich halte diese Meinung aufgrund langjähriger Tätigkeit im
Wissenschftsbetrieb für richtig.
Ich bin jederzeit gerne bereit, mit Ihnen, lieber Herr Ulmer, oder
mit anderen
Verlagsexperten über die praktischen Möglichkeiten der
Verwirklichung des
Anliegens der Wissenschaft und über die stetig wachsende
Unzufriedenheit mit dem
herkömmlichen wissenschaftlichen Verlagswesen zu diskutieren. Auch
vor einer
breiten Öffentlichkeit; noch besser vor den Mitgliedern des
Rechtsausschusses
des Bundestages. Einige der von Ihnen angesprochenen Punkte müssen
ausführlich
"sine ira et studio" diskutiert werde.
Leider höre ich ab und zu Gerüchte, Verleger wollten mit Leuten wie
mir nicht
mehr sprechen, weil wir eine andere Meinung haben. Tz, tz, tz.
Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias
Ulmer
Sent: Tuesday, November 10, 2009 1:11 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access
Lieber Herr Müller,
unabhängig davon, dass eine Petition rechtlich keine Wirkung hat, ist
es ein interessantes Gedankenspiel, was wäre, wenn der Wortlaut der
Petition tatsächlich Realität würde. Da Sie die Petition mit tragen,
können SIe mir das vielleicht beantworten:
Das "müssen" hätte doch für eine Institution wie Ihre erhebliche
finanzielle Folgen. Sie müssten sämtliche Veröffentlichungen von
Mitarbeitern Ihres Instituts sofort bei Veröffentlichung - egal wo
und in welcher Stückzahl - für alle Bundesbürger zugänglich machen.
Das müsste sich dann ehrlicherweise auch auf alles beziehen, was
bisher nur in Intranets veröffentlicht wird. Das Institut wird so für
die Öffentlichkeit gläsern.
Und eigentlich muss das dann auch für Lehrbücher gelten?
Problematisch wären wohl Publikationen, bei denen die Verfasser
teilweise öffentlich bestallt, teilweise aus der Wirtschaft kommen.
Wie lösen Sie das?
Und gleiches gilt bei Publikationen, die deutsche öffentliche
Wissenschaftler gemeinsam mit internationalen machen.
Oder was ist mit Publikationen deutscher Wissenschaftler bei
internationalen Zeitschriften?
Und eigentlich muss das auch für Übersetzungen gelten, also wenn
deutsche öffentliche Wissenschaftler irgend etwas übersetzen, dann
müsste das auch öffentlich zugänglich sein?
Auf den ersten Blick sieht es für mich so aus, als ob damit der
deutsche Wissenschaftsmarkt vom internationalen abgekoppelt würde,
weil vermutlich Publikationen von deutschen Wissenschaftlern in
internationalen Zeitschriften kaum mehr angenommen würden und auch
gemeinsame Forschungsteams nicht mehr gemeinsam publizieren würden.
Auf dem Lehrbuchmarkt würden Lehrbücher zum größten Teil wohl weg
fallen, teilweise würde man noch stärker als heute auf
amerikanische zurück greifen.
Es würde mich freuen, wenn SIe mir dazu Erläuterungen geben könnten.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche
Publikationen,
die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern
kostenfrei
zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche
Forschungsgelder autonom
verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende
Vorschriften zu erlassen
und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
--
http://www.inetbib.de
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