[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access



Herr Ulmer
wie Sie sagen, eine Petition ist eine Petition und kein Gesetzentwurf. 
Natürlich wird die an sich richtige Grundposition der Petition: "der 
Zugang zu dem mit Steuermitteln produzierten Wissen muss frei sein, 
unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte der Autoren" (letzteres 
beantwortet einige Ihrer Fragen), wenn in eine Norm gegossen, allerhand 
Einschränkungen vornehmen müssen. Aber wir wären schon einmal viel 
weiter, wenn das Zweitverwertungsrecht nicht mehr abbedungen werden 
könnte. Wie schnell es dann in Richtung eines allgemeinen institutional 
mandate gehen kann, wird man sehen. Alle werden sich über kurz oder 
lange auf OA einstellen dürfen/müssen. Davon werden wohl auch Sie ausgehen.

Die entsprechende PM des Aktionsbündnisses ist versandt worden und 
sollte verfügbar sein unter 
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung1209.html.de

Etwas anders formuliert unter meinem NETETHICS-Blog:
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=174
RK



Matthias Ulmer schrieb:
Lieber Herr Müller,

unabhängig davon, dass eine Petition rechtlich keine Wirkung hat, ist  
es ein interessantes Gedankenspiel, was wäre, wenn der Wortlaut der   
Petition tatsächlich Realität würde. Da Sie die Petition mit tragen,  
können SIe mir das vielleicht beantworten:

Das "müssen" hätte doch für eine Institution wie Ihre erhebliche  
finanzielle Folgen. Sie müssten sämtliche Veröffentlichungen von  
Mitarbeitern Ihres Instituts sofort bei Veröffentlichung - egal wo   
und in welcher Stückzahl - für alle Bundesbürger zugänglich machen.

Das müsste sich dann ehrlicherweise auch auf alles beziehen, was   
bisher nur in Intranets veröffentlicht wird. Das Institut wird so für  
die Öffentlichkeit gläsern.

Und eigentlich muss das dann auch für Lehrbücher gelten?

Problematisch wären wohl Publikationen, bei denen die Verfasser  
teilweise öffentlich bestallt, teilweise aus der Wirtschaft  kommen.  
Wie lösen Sie das?

Und gleiches gilt bei Publikationen, die deutsche öffentliche  
Wissenschaftler gemeinsam mit internationalen machen.

Oder was ist mit  Publikationen deutscher Wissenschaftler bei  
internationalen Zeitschriften?

Und eigentlich muss das auch für Übersetzungen gelten, also wenn  
deutsche öffentliche Wissenschaftler irgend etwas übersetzen, dann  
müsste das auch öffentlich zugänglich sein?

Auf den ersten Blick sieht es für mich so aus, als ob damit der   
deutsche Wissenschaftsmarkt vom internationalen abgekoppelt würde,  
weil vermutlich Publikationen von deutschen Wissenschaftlern in  
internationalen Zeitschriften kaum mehr angenommen würden und auch  
gemeinsame Forschungsteams nicht mehr gemeinsam publizieren würden.  
Auf dem Lehrbuchmarkt würden Lehrbücher zum größten Teil wohl weg  
fallen, teilweise würde man noch stärker  als heute  auf  
amerikanische zurück greifen.

Es würde mich freuen, wenn SIe mir dazu Erläuterungen geben könnten.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer




Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche  
Publikationen,
die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern  
kostenfrei
zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche  
Forschungsgelder autonom
verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende  
Vorschriften zu erlassen
und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.


-- 
********************************
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany

German Chair for Communications of the UNESCO (ORBICOM)
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/

URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Phone/Fax Konstanz: 0049 7531 882879/882048 in Helsinki: 00358 (0)466 382198
Mail to: Universität Konstanz, Fach D 87, D-78457 Konstanz

-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.