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[InetBib] Nachweis von Hybridpublikationen war: Follow up: Bibliothekswissenschaft - quo vadis?



Liebe Liste,

ich finde das eine interessante Frage, und ich denke mir, dass die Antwort 
schon an verschiedenen Stellen bedacht wird. Aber wenn das der Fall ist, dann 
an Stellen, die ich nicht per se mitbekomme -- daher würden mich weitere 
Antworten sehr interessieren.

Aus meiner Sicht gibt es ein paar Faktoren, die man mit berücksichtigen müsste: 
lokal wie jeweils verbundseitig.
Wenn der Link zum Volltext im Katalogisat der Druckausgabe stehen soll, dann 
ließe sich das wohl einigermaßen regelkonform am leichtesten über die Fußnote 
lösen, à la "Online-Ausg.: URL.html". Das habe ich so auch schon gesehen.

Solcher Nachweis würde nur den Katalogbenutzern auffallen, die die Druckausgabe 
gefunden haben. Er würde auch nur in den lokalen OPACs landen, in denen die 
Druckausgabe auftaucht (es sei denn, es gäbe verbundseitig Konventionen, die 
anderes erlauben). Das ist besser als nichts, aber vielleicht wäre es 
wünschenswert, dass der Nachweis einer freien Online-Ausgabe in beliebigen 
Katalogen auftaucht, also nicht nur an einer Druckausgabe hängt. Also müsste 
die OA-Ausgabe eine eigene Katalogaufnahme im jeweiligen Verbundkatalog 
bekommen, an die sich anhängen könnte, wer will. Ideal wäre es, wenn es vom 
Katalogisat der Druckausgabe einen Link auf das der Online-Ausgabe gäbe, so wie 
in der ZDB zwischen Druckausgabe und Online-Ausgabe. Aber so wie die ZDB-Links 
in den lokalen Katalogen nicht  mehr funktionieren, wären solche Links in den 
lokalen Katalogen wohl auch funktionslos. Außerdem, scheint mir, wäre es 
sinnvoll, die RAK-NBM ein bisschen zu überdenken, denn die eigene Aufnahme der 
OA-Publikation wäre ja wohl mit dem Sachtitel anzusetzen (oder bin ich da nicht 
mehr auf dem aktuellen Stand?), so dass in OPAC-Kurztrefferlisten gern der Name 
des Autors nicht mit angezeigt wird: zuweilen verwirrend.

(Gleiche Überlegungen gelten natürlich für Digitalisate, sind ja im Prinzip 
auch Hybridpublikationen.)

Herr Graf fügt diesen Aspekten den Punkt der Erwerbung hinzu. Bei ihm klingt es 
einfacher als es ist, so als müsste bloß für jede Veröffentlichung der 
Bibliothekar, der die Aufnahme macht, mal eben den Titel googeln, um die 
OA-Veröffentlichung zu finden. Ist das so? Und sollte man das routinemäßig bei 
jedem Titel machen? (Wohl kaum.) Woran erkennt man Bücher, die eventuell hybrid 
publiziert wurden? Und haben wir Bibliothekare genug Vertrauen zu kommerziellen 
Anbietern (und der Persistenz ihrer Angebote), um deren freier Online-Ausgabe 
eine extra Aufnahme zu gönnen oder sie in der Fußnote der Druckausgabe 
anzuzeigen? Oder akzeptieren wir OA nur, wenn die Veröffentlichung auf 
"vertrauenswürdigem" Server, etwa der DNB oder der Schriftenserver der 
Hochschulen geschieht? 

Fragt, mit bestem Gruß,

Joachim Eberhardt

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus Graf
Gesendet: Dienstag, 3. November 2009 12:23
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Follow up: Bibliothekswissenschaft - quo vadis?


Frage: Die Forderung nach "Open Access" wird immer
lauter, "Catalogue 
enrichment" ist das Gebot der Stunde - und das kann doch
nicht nur 
gescannte Inhaltsverzeichnisse heißen. Was können Autoren
rsp. 
Herausgeber tun, damit der freie Zugang zum Volltext
hybrid erschienener 
Publikationen in Bibliothekskatalogen berücksichtigt
wird?

Ich schaetze mal: nichts, denn Bibliotheken weichen ungern
von einmal eingeschlagenen Irrwegen ab. Welcher
Bibliothekar soll denn auf die Idee kommen, dass es zu
einer gedruckten Veroeffentlichung auch eine
Open-Access-Version gibt? Und wie soll man die finden, denn
Google ist boese?

SCNR

Klaus Graf 

-- 
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