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Re: [InetBib] Börsenverein wiegelt Autoren gegen Verlage auf ...



Lieber Herr Steinhauer,

um die Fahrt im Zug beneide ich sie nicht! Aber vielleicht kann ich  
bei Ihrer Frage weiterhelfen:

Auch wir haben in unseren 5000 Autorenschreiben zum Widerspruch  
aufgefordert. Allerdings ist das ein Vorgang in zwei Schritten:  
zunächst wird der gesetzlichen Lizenz nach 137l widersprochen, dann  
wird das Nutzungsrecht direkt übertragen.

Hintergrund: die gesetzliche Lizenz führt zu einer Abrechnung über  
die VG Wort, die uns unsinnig erscheint.

Ich hoffe, das klärt die Sache etwas.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



Am 21.08.2009 um 08:17 schrieb Eric  
Steinhauer<eric.steinhauer@xxxxxxxxx>:

Liebe Liste,

gestern hatte ich das besondere Vergnügen, den heißesten Tag des Jah 
res in einem unklimatisierten ICE der Deutschen Bahn zu verbringen.  
Begleitet hat mich meine jüngste Neuerwerbung urheberrechtlichen Inh 
alts, der Kommentar von Schmid/Wirth/Seifert in der 2. Auflage 2009. 
 Fesselnd war die Lektüre der Ausführungen zu § 137l UrhG. Mit  
kühlerem Kopf habe ich heute noch einmal das gelesen, was ich gester 
n hitzebedingt als bloße Halluzination betrachtet hatte:

"Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat ... in einem Merkbla 
tt vom 10.12.2007 ... den Autoren empfohlen, von dem mit § 137l UrhG 
 verknüpften Widerspruchsrecht möglichst bald Gebrauch zu machen und 
 bei Verlagen schriftlich der Auswertung in neuen Nutzungsformen zu  
widersprechen."
Schmid/Wirth, in: Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl. 2009, § 137l, 
 Rn. 3.

http://skriptorium.blog.de/2009/08/21/boersenverein-wiegelt-autoren-verlage-6770911/
 
 (Zitat in größerem Zusammenhang)

Stimmt das? Kann das jemand aufklären? Ich hatten den Standpunkt des 
 Börsenvereins zu Widerrufen bei § 137l UrhG irgendwie anders wahrge 
nommen ...

Schöne Grüße aus Hagen

Eric Steinhauer




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