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[InetBib] Börsenverein wiegelt Autoren gegen Verlage auf ...
- Date: Fri, 21 Aug 2009 08:17:22 +0200 (CEST)
- From: Eric Steinhauer<eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Börsenverein wiegelt Autoren gegen Verlage auf ...
Liebe Liste,
gestern hatte ich das besondere Vergnügen, den heißesten Tag des Jahres in
einem unklimatisierten ICE der Deutschen Bahn zu verbringen. Begleitet hat mich
meine jüngste Neuerwerbung urheberrechtlichen Inhalts, der Kommentar von
Schmid/Wirth/Seifert in der 2. Auflage 2009. Fesselnd war die Lektüre der
Ausführungen zu § 137l UrhG. Mit kühlerem Kopf habe ich heute noch einmal das
gelesen, was ich gestern hitzebedingt als bloße Halluzination betrachtet hatte:
"Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat ... in einem Merkblatt vom
10.12.2007 ... den Autoren empfohlen, von dem mit § 137l UrhG verknüpften
Widerspruchsrecht möglichst bald Gebrauch zu machen und bei Verlagen
schriftlich der Auswertung in neuen Nutzungsformen zu widersprechen."
Schmid/Wirth, in: Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl. 2009, § 137l, Rn. 3.
http://skriptorium.blog.de/2009/08/21/boersenverein-wiegelt-autoren-verlage-6770911/
(Zitat in größerem Zusammenhang)
Stimmt das? Kann das jemand aufklären? Ich hatten den Standpunkt des
Börsenvereins zu Widerrufen bei § 137l UrhG irgendwie anders wahrgenommen ...
Schöne Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer
--
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