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Re: [InetBib] Boersenverein luegt



Lieber Herr Graf,

ich hab den von Ihnen verlinkten Text nun mehrfach gelesen und muss  
sagen: ich kapiere ihn nicht. Das gibt für mich überhaupt keinen Sinn.

"Bislang wäre das Google-Partnerprogramm auch auf Anklang sowohl bei  
Verlagen als auch Autoren gestoßen, berichtet Jessica Sänger von der  
Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels."

Das ist sicher richtig. Ich verstehe nur das "bislang" nicht. Warum  
sollte sich an der Zustimmung der Verlage zum Partnerprogramm etwas  
ändern?

"Allerdings werden die Werke im Rahmen des Google- 
Bibliothekenprogramms auch Bibliotheken und Universitäten zur  
Verfügung gestellt, ohne sich vorher die Erlaubnis bei den  
Rechteinhabern eines Werks eingeholt zu haben, kritisiert der  
Börsenverein."

Google kann mit den Titeln aus dem Partnerprogramm das machen, was  
die Verlage per  Lizenzvertrag zulassen. Ich habe aber bisher noch  
nichts davon gehört, dass Titel aus dem Partnerprogramm im  
Bibliotheksprogramm angeboten werden... Und wenn mit Rechteinhaber  
die Autoren gemeint sind, dann muss Google im Rahmen des  
Partnerprogramms bei denen doch überhaupt nicht anfragen. Das gibt  
alles keinen Sinn.

"Bibliotheken, die an diesem Programm teilnehmen, zum Beispiel die  
Universitätsbibliothek von Harvard oder die Bayerische  
Staatsbibliothek, ermöglichen Google nämlich vollständigen Zugriff  
auf Millionen von Titeln."

Ja und? Wie Sie, Herr Graf, richtig  sagen, sind das bei der BSB nur  
rechtsfreie Titel. Ich kann das Problem nicht erkennen.

Das ganze wird im Artikel im Standard  im Zusammenhang mit dem Google  
Book Settlement aufgeführt. Und das verstehe ich nun noch viel  
weniger. Was hat die BSB mit dem GBS zu tun?

Mir scheint, der  Journalist hat das Thema nicht im Griff gehabt. So  
wie ich Frau Sänger kenne, hätte sie so unpräzise Aussagen sicher  
nicht gemacht. Den Unsinn würde ich nach meiner Erfahrung Frau Sänger  
bzw. dem Börsenverein nicht anlasten.

Wenn man das wörtliche Zitat aus dem Artikel nimmt, dann stellt sich  
die Sinnfrage insgesamt:

"Wir befürchten, dass viele Werke von Google ohne Kenntnis der  
Rechteinhaber veröffentlicht und genutzt werden. Unsere Mitglieder  
haben uns gegenüber diesbezüglich schwerwiegende Bedenken geäußert.  
Daher bereiten wir derzeit auch eine entsprechende Stellungnahme  
gegenüber dem Gericht in den USA vor"

Das ist als Zitat  denke ich einwandfrei. Da ist das Book Settlement  
gemeint und das Einscannen nicht rechtefreier Titel über das  
amerikanische Bibliotheksprogramm. Das hat aber weder mit dem  
Partnerprogramm noch mit der Bayerischen Staatsbibliothek etwas zu tun.

Ich würde das einfach mal auf die Hitze schieben.

Gruss
Matthias Ulmer




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Am 20.08.2009 um 17:29 schrieb Klaus Graf:

Es lesen in dieser Liste genuegend U-Boote des
Boersenvereins mit, um hier fordern zu koennen, dass der
Boersenverein sich fuer seine unverschaemte
Falschdarstellung bei der Bayerischen Staatsbibliothek
entschuldigt:

http://archiv.twoday.net/stories/5889896/

Das ist nur ein Beispiel fuer die endlose Desinformation in
Sachen Google, die von interessierten Kreisen verbreitet
wird.

Klaus Graf

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http://www.inetbib.de



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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.