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Re: [InetBib] e-Petition
Danke, es ging problemlos, wenn man von den sehr langen Antwortzeiten absieht.
Man kann explizit das Land eingeben (Freitext), und in der Aufklappliste der
Bundesländer steht zum Schluss "Ausland".
Nach Staatsbügerschaft etc. wird nicht gefragt.
Wolfgang Lierz
ETH Zürich, Wolfgang Lierz, ETH-Bibliothek, IT-Dienste, Rämistrasse 101, 8092
Zürich
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Juergen Fenn
Gesendet: Freitag, 8. Mai 2009 13:11
Da es sich um ein Grundrecht handelt, kann jeder Grundrechtsträger das
Petitionsrecht für sich in Anspruch nehmen. Grundrechtsträger ist in
diesem Fall "Jedermann", also auch Ausländer, die es angeht. Auf das
aktive oder passive Wahlrecht kommt es nicht an. Solange Sie sich über
einen Schweizer Provider einwählen, wären Sie zwar von der deutschen
Zensur nicht betroffen (sondern von der Schweizer Zensur :-) ). Ich sehe
aber, ehrlich gesagt, keinen Grund, warum ein deutscher Staatsbürger
nicht auch aus dem Ausland an der politischen Willensbildung im Internet
teilhaben sollte. Ob in dem System eine Sperre für die Teilnahme im
Ausland eingebaut ist, weiß ich nicht, aber das könnten Sie uns ja
mitteilen, falls Sie bei der Registrierung abgewiesen würde. Man muß den
Wohnort angeben.
Jürgen Fenn.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.