On Thu, 30 Apr 2009 10:44:10 +0200 (CEST) "Eberhard R. Hilf" <hilf@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Interessant ist eine weitere Frage im Zusammenhang mitder Google-Buchsuche:Erreicht Google damit eine Monopolstellung imOnline-Buchhandel mit evtl.negativen Folgen für den Buchmarkt?natuerlich nein, denn das Einscannen steht auch jedem anderen frei, soweit rechtlich zulaessig, d.h. google hat sich ein nichtexklusives Recht genommen. Das begruendet also garkein Monopol. Das Quasimonopol bezieht sich auf die Fuelle einer Recherche-Antwort auf Grund der ungeheuren Menge des von google eingescannten im Vergleich zu Konkurrenten. E. Hilf
Hinsichtlich der verwaisten Werke wird Google aber nach dem jetzt vorgesehenen Settlement sehr wohl ein gesetzlich nicht vorgesehenes Monopol haben, da es in einem sicheren Hafen ist, waehrend jeder Mitbewerber, der ein vergriffenes Werk, dessen Rechteinhaber er nicht ohne weiteres ermitteln kann, online bereitstellt, unter Umstaenden mit sehr hohen Schadensersatzforderungen und Strafsummen rechnen muss. Es kann doch nicht sein, dass via "Class action" eine gesetzliche Regelung zu verwaisten Werken vorweggenommen und einer Firma als Privileg zugeschanzt wird. Klaus Graf