Wichtige Frist im Google Buchsuche-Urheberrechtsvergleich verlängert
New York (ots/PRNewswire) - Der US-Bundesgerichtshof, der sich mit dem
Urheberrechtsvergleich von Google Buchsuche befasst, verlängerte heute
die Ausstiegsfrist ("Opt-out-Frist") vom 5. Mai 2009 auf den 4.
September 2009 ("verlängerte Ausstiegsfrist"). Die verlängerte
Ausstiegsfrist ist der neue Stichtag, bis zu dem die Sammelkläger sich
entschieden haben müssen, ob sie in der Vergleichsgruppe verbleiben und
die Entschädigungszahlungen aus dem Vergleich in Anspruch nehmen oder
aus dem Vergleich aussteigen möchten.
Die Änderung der Ausstiegsfrist hat ebenfalls dazu geführt, dass das
Datum für die letzte öffentliche Anhörung vom 11. Juni 2009 auf den 7.
Oktober 2009 verschoben wurde. An diesem Datum wird der Gerichtshof über
die endgültige Zulassung des Vergleichs entscheiden. Alle anderen
Fristen und Stichtage dieses Prozesses bleiben jedoch unverändert, u.a.
der 5. Mai 2009 als Stichtag, zu bzw. vor dem ein Buch eingescannt
worden sein muss, um für Barzahlungen infrage zu kommen.
Ein Online-Anspruchsformular sowie nähere Informationen zu dem Vergleich
sind in 36 Sprachen unter http://www.googlebooksettlement.com zu finden.
Ansprechpartner:
Rechtsberatung der Untergruppe Autoren: Michael J. Boni und Joanne Zack,
Boni & Zack LLC, Bala Cynwyd, PA, +1-610-822-0200,
http://www.bonizack.com, bookclaims@xxxxxxxxxxxx
Rechtsberatung der Untergruppe Verlage: Jeffrey P. Cunard und Bruce P.
Keller, Debevoise & Plimpton LLP, New York, NY, +1-212-909-6000,
http://www.debevoise.com, bookclaims@xxxxxxxxxxxxx
Google Settlement Administrator 29.04.2009