"In Principio" ist eine lizenzpflichtige Datenbank, die nur
von wenigen Bibliotheken in Deutschland bezahlt wird, und
aus Textanfaengen lateinischer Handschriften besteht.
Selbstverstaendlich duerfen aus einer solchen Datenbank
Suchergebnisse, naemlich gemeinfreie einzelne Fakten
mitgeteilt werden, entgegenstehende vertragliche
Beschraenkungen sind unwirksam, § 87e UrhG
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__87e.html
Ich wollte zu einem gegebenen Incipit die zu diesem
vorhandenen Handschriften erfahren und bat daher die
Online-Auskunft der ULB Duesseldorf um Auskunft, die sich
aber schlichtweg weigerte: "Das tut mir leid, aber da kann
ich Ihnen aus lizenzrechtlichen Gruenden auch nicht
helfen."
Ich waere dankbar, wenn die Rechtskommission des DBV auf
die Direktion der ULB Duesseldorf dahingehend einwirken
koennte, dass die traditionell selbstverstaendliche
Auskunftserteilung hinsichtlich von Fakten auch bei
elektronischen Recherchehilfsmitteln gewaehrt wird.
Klaus Graf