Klaus Graf schrieb:
"In Principio" ist eine lizenzpflichtige Datenbank, die nur von wenigen Bibliotheken in Deutschland bezahlt wird, und aus Textanfaengen lateinischer Handschriften besteht.
s.a. die Infos in DBIS http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/detail.php?bib_id=alle&colors=&ocolors=&titel_id=1369 incl. weiterer Bibliotheken, die die Datenbank im Zugriff haben.
Selbstverstaendlich duerfen aus einer solchen Datenbank Suchergebnisse, naemlich gemeinfreie einzelne Fakten mitgeteilt werden, entgegenstehende vertraglicheBeschraenkungen sind unwirksam, § 87e UrhGhttp://bundesrecht.juris.de/urhg/__87e.html Ich wollte zu einem gegebenen Incipit die zu diesem vorhandenen Handschriften erfahren und bat daher die Online-Auskunft der ULB Duesseldorf um Auskunft, die sich aber schlichtweg weigerte: "Das tut mir leid, aber da kann ich Ihnen aus lizenzrechtlichen Gruenden auch nichthelfen."
Deinen Frust kann ich nachvollziehen.
Ich waere dankbar, wenn die Rechtskommission des DBV auf die Direktion der ULB Duesseldorf dahingehend einwirken koennte, dass die traditionell selbstverstaendliche Auskunftserteilung hinsichtlich von Fakten auch bei elektronischen Recherchehilfsmitteln gewaehrt wird.
Bin gespannt.
Klaus Graf
Karl Dietz