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Re: [InetBib] Herr Ulmer, sein Brief, der Artikel im Börsenblatt und der Heidelberger Appell
- Date: Thu, 02 Apr 2009 20:58:40 +0200
- From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Herr Ulmer, sein Brief, der Artikel im Börsenblatt und der Heidelberger Appell
On Thu, 02 Apr 2009 20:34:12 +0200
delin@xxxxxx (Delin, Peter) wrote:
".. in dem es nicht nur um die möglicherweise
ungesetzliche Vorgehensweise von zwei Bibliotheken geht"
Man sollte m. E. die Vorgehensweise der UB Würzburg und
die der ULB Darmstadt strikt auseinanderhalten. In
Würzburg wurden § 52 b angewendet, ohne lieferbare Bücher
zum Absaugen freizugegeben (ein Einzelfall war dort ein
Versehen), während in Darmstadt dies tatsächlich der Fall
zu sein scheint. Ein solches Vorgehen wird zweifellos
keinen Bestand haben. Bibliotheken als freie
Texttankstelle für digitalisierte lieferbare Medien? Wer
glaubt das?
Wen wollen Sie hier eigentlich fuer dumm verkaufen?
Wenn Ebooks kapitelweise als PDFs im Rahmen lizenzierter
Datenbanken angeboten werden wie z.B. von Springer, kann
jeder (in der Regel auch Walk-in-user), der Zugriff auf
Bibliotheks-PCs hat (Mitarbeiter/Studenten meist auch
zuhause via VPN), das Angebot als kostenlose Texttankstelle
nutzen.
Besonders perfide ist die Nutzung des Adjektivs "frei" in
diesem Zusammenhang durch Sie. Open Access steht fuer freie
Inhalte, aber nicht fuer illegales Vorgehen.
Seit Jahrhunderten dienten Bibliotheken als kostenlose
Texttankstellen. Menschen konnten dort hingehen und Buecher
ausleihen, ohne sie kaufen zu muessen.
Die masslose Gier von Ulmer und Konsorten zeigt sich ja an
den Lizenzbedingungen seiner Lehrbuecher via LIBREKA. Wenn
Studierende etwas ausdrucken wollen, soll das extra Geld
kosten.
Angesichts dieser Gier und der unverschaemten Polemik der
Verlagslobby werde ich mit klammheimlicher Freude das
Eingehen wissenschaftlicher Verlage in der Wirtschaftskrise
beobachten.
Vielleicht sollte man auch einmal erwaehnen, dass wir ja
schon eine funktionierende Kulturflatrate haben. Wer
Empfangsgeraete bereithaelt, zahlt fuer Rundfunk und
Fernsehen unabhaengig von der Nutzung
oeffentlichrechtlicher Programme eine bestimmte Gebuehr an
die GEZ, waehrend Privatsender werbefinanziert ihre Inhalte
fuer den Endnutzer kostenlos verbreiten. Niemand regt sich
ueber diese "Freibiermentalitaet" auf.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.