Liebe wissenschaftliche AutorInnen!
Da das Schreiben von Herrn Ulmer vermutlich nicht alle betroffenen Empfänger
erreicht, möchte ich es auch über diese Liste verbreiten.
Bitte nutzen Sie ruhig das Angebot von Herrn Ulmer, ihm Ihre Meinung kund zu
tun. Vielleicht geht er ja von offensichtlich falschen Fakten aus,
kennt sich im
Urheberrecht eher nicht aus und kommt so zu völlig einseitigen Ergebnissen.
Bestimmt ist es auch im Sinne von Herrn Ulmer, wenn über seine
Äußerungen eine
breite öffentliche Diskussion stattfindet. Greifen Sie zur Feder!!!
Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Harald Müller
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Betreff:
Urheberrecht
Von:
Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx>
Datum:
Tue, 24 Mar 2009 19:14:38 +0100
An:
Undisclosed recipients: ;
Sehr geehrte Autoren des Verlages,
wie Sie mitbekommen haben, sind wir seit vergangenem Jahr dabei die
Online-Verfügbarkeit Ihrer Werke - so weit von Ihnen genehmigt -
umzusetzen. Die technischen und vertraglichen Grundlagen sind
weitgehend geschaffen. Im Januar wurden alle deutschen Universitäten
angeschrieben. Wir konnten bisher 95 Bibliotheken für die Nutzung des
Online-Lehrbuch-Angebots der UTB gewinnen. Dieses Angebot ist
kostenpflichtig und soll neben dem konventionellen Verkauf von Büchern
die Nutzung im Lesesaal der Bibliothek ermöglichen. Das Angebot ist
attraktiv, das wurde uns von fast allen bestätigt. Über den Erfolg
freuen wir uns und werden Ihnen gegen Ende des Jahres, wenn die
Nutzungszahlen stabil und zuverlässig sind darüber berichten.
Leider wird dieses Bemühen aktuell konterkariert durch ein Handeln
einzelner Bibliotheken, das erschreckende kriminelle Ausmaße hat. Der
erste uns bekannte Fall war die Universitätsbibliothek Würzburg, der
zweite nun die ULB Darmstadt. In beiden Bibliotheken werden systematisch
die wichtigsten 100 Lehrbücher eingescannt und kostenlos auf der
Webseite verfügbar gemacht. Dabei haben beide Universitätsbibliotheken
die eingescannten Werke den Studenten auch zum Download verfügbar
gemacht: mit einem USB-Stick konnte man die Werke kopieren und
mitnehmen. Auf diese Weise sind sie auf Tauschplattformen im Internet
angekommen und nie wieder rückholbar.
Die Bibliotheken behaupten, dass dies durch das Urheberrecht gedeckt
sei. Das ist aber objektiv falsch. Die Universität Würzburg hat
entsprechend sofort eine Unterlassungserklärung unterschrieben, die
Universität Darmstadt wird dies mit Sicherheit ebenfalls innerhalb der
nächsten Stunden tun.
Leider müssen wir damit rechnen, dass auch viele andere
Universitätsbibliotheken damit begonnen haben. Jeder Fall, der bekannt
wird, wird zu weiteren Gerichtsverfahren führen. Bei jedem dieser Fälle
werden aber Werke unwiderbringlich kostenlos verbreitet und damit
Autoren und Verlage enteignet.
Ich bin überzeugt davon, dass es die Freiheit der Autoren ist zu
entscheiden, ob ihre Werke kostenlos verbreitet werden oder ob sie mit
einem Verlag zusammen arbeiten wollen. Jeder Autor hat eigene Ziele und
Interessen und soll gemäß denen seine Entscheidung frei treffen.
Es ist nicht akzeptabel, wenn unter dem Siegel der Informationsfreiheit
sich Bibliotheken und andere Organisationen über die Eigentumsrechte der
Autoren hinwegsetzen. Es ist genau so wenig akzeptabel, dass
wissenschaftliche Organisationen Autoren zu bestimmten Formen der
Veröffentlichung zwingen und damit die Freiheit von Forschung und Lehre,
ein weiteres Grundrecht, verletzen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns bei unserem Bemühen unterstützen,
die Bedigungen für die Publikation von hochwertigen Lehrbüchern zu
bewahren. Was können Sie tun?
Sie können an Ihrer Universität nachfragen, wie die Bibliotheken
vorgehen und können das Problem mit Ihren Kollegen besprechen. Die
Verantwortung für das Handeln der Bibliothek trägt letztlich der Senat
der Universität.
Und Sie können den gerade veröffentlichten Appell zur Freiheit von
Forschung und Lehre lesen.
http://www.textkritik.de/urheberrecht/
Es würde die Position des Urheberrechts stützen, wenn neben den
Verlegern auch möglichst viele Autoren, vor allem aus dem Bereich der
Hochschulen, zu den Unterzeichnern gehören.
Wenn Sie Fragen oder Kommentare zum Thema haben, dann freue ich mich.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Matthias Ulmer
PS: Viele von Ihnen haben diese Tage ein Schreiben von der VG Wort
erhalten, in dem es um das sogenannte Google-Settlement geht. Die
Verlage bemühen sich gemeinsam mit den Schriftstellerverbänden die VG
Wort als Vertretung von Autoren und Verlagen zu beauftragen, unsere
Rechte in USA zu vertreten. Wenn dies gelingt, dann müssen Sie nicht
selbst aktiv werden. Das entscheidet sich in den kommenden Tagen. Wenn
Sie zu diesem Thema Fragen haben, dann stehe ich auch dazu gerne zu
Ihrer Verfügung!
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Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
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