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Re: [InetBib] Scannen der Verlagspublikation fuers Repositorium zulaessig?



Werter Herr Sprang,

   Sie schreiben:

In der Regel wird ein Verlag, der
an einem älteren Zeitschriftenbeitrag keine online-Nutzungsrechte
besitzt, gegen Einräumung dieser Rechte durch den Autor zur
Gestattung der Nutzung des Aufsatzes im Repositorium gerne
bereit sein.

Verstehe ich das richtig: Ihrer Ansicht nach wird ein Verlag, der
an einem Text keine online-Nutzungsrechte hat diese Rechte (die
er nicht hat) einem Repositorium uebertragen, unter der Bedingung
dass er (der Verlag) diese Rechte vom Autor (bei dem sie offen-
sichtlich liegen, denn sonst koennte er sie dem Verlag ja nicht
einraeumen) erhaelt?
Falls ich das richtig verstehe: sollten u.U. nicht nur Historiker
sich von Juristen beraten lassen, sondern vielleicht auch Juristen
von Logikern? (Denn der Umweg ueber den Verlag scheint mir beim
von Ihnen vorgeschlagenen gelinde gesagt unnoetig.)

Ohnehin ist es zu bedauern, dass partnerschaftliche Ansätze in diesem
Bereich viel zu selten propagiert werden. Dabei kommt es auf rechtliche
Fragen gar nicht erst an, wenn sich Autor und Verlag im Vorhinein auf
eine für beide interessengerechte Lösung verständigen.

Damit hingegen bin ich durchaus einverstanden. Aber das betrifft
wohl primaer Neuvertraege.

   Mit freundlichen Gruessen

Heinrich C. Kuhn

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|    Dr. Heinrich C. Kuhn
|    Seminar fuer Geistesgeschichte und
|    Philosophie der Renaissance
|    Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen
|    D-80539 Muenchen / Ludwigstr. 31
|    T.: +49-89-2180 2018, F.: +49-89-2180 2907
|    http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/
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