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[InetBib] Niederlaendische Bibliotheken erzielen Digitalisierungsabkommen



Waehrend hierzulande der Boersenverein bei § 52a UrhG
herumzickt, haben sich in den Niederlanden Bibliotheken und
Rechteinhaber, vertreten durch die
Verwertungsgesellschaften-Vereinigung, auf ein
einzigartiges Abkommen zu verwaisten/vergriffenen Werken
geeinigt. Nicht-kommerzielle Institutionen koennen nicht
mehr kommerziell verwertete, aber noch geschuetzte Teile
des niederlaendischen Kulturerbes fuer die Praesenznutzung
kostenlos digitalisieren, wenn es schwierig ist, die
Rechteinhaber zu kontaktieren. Bei Internetzugriff muss
eine Gebuehr an das neu eingerichtete Register entrichtet
werden.

http://archiv.twoday.net/stories/5483235/

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.