Liebe Liste,
Daten, die erhoben werden, laden zum Missbrauch ein, ja. Muss nur
jemand darauf kommen, die zu vernetzen mit anderen.
Aber ich frage mich, ob das für öffentliche Bibliotheken überhaupt
erlaubt wäre. Wenn ich mich recht erinnere, dürfen Behörden nur solche
Daten erheben und verarbeiten, die zur Erfüllung ihres Auftrages nötig
sind. Das scheint mir klarerweise bei Fingerabdrücken nicht der Fall
zu sein (und unterscheidet eine Bibliothek von der Polizei).
Schönen Gruß,
J. Eberhardt (UB Erlangen-Nürnberg)
Alexandra Delling schrieb, Am 23.01.2009 09:34:
Hallo allerseits!
Fingerscanner in der Bibliothek sind der erste Schritt zur totalen
Überwachung. Es gibt genug Leute, die daraus den Schluss ziehen: "Oh
toll, in der Bibliothek funktioniert das, dann können wir das System
ja überall einführen."
Was dann dazu führt, dass man auch seine Einkäufe, Rechnungen,
Fahrkarten etc. über solche Systeme handhabt.
Hat von Ihnen schon mal jemand den Film "Minority Report" gesehen?
Ein sehr gutes Beispiel für Komplettüberwachung der Menschen auf
Grundlage modernster Technik.
Und genau dahin führen uns die biometrischen Erfassungssysteme.
Haben Sie Lust darauf?
Ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Delling
(Studentin FH Potsdam)