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[InetBib] Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit



Liebe Liste,

der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine bemerkenswerte
Initiative gestartet: den Aufruf zur Diskussion ueber eine "Charta des
digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit":
http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531002/sid_ECD5D473272E8C048926A58394CF72A8/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2008/PM__32__08__ChartaDigitalerDatenschutz.html

Die Charta enthaelt (bisher) 10 Punkte, von denen einige auch diametral
entgegengesetzt zur IT-Politik der Bundesregierung sind. Ich fuege die
Charta als Ascii-Text der aktuellen Version an den Schluss dieser email,
Das Original gibt es unter
http://www.bfdi.bund.de/cln_007/nn_533554/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/Charta-Vorschlag-DigitalerDatenschutz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Charta-Vorschlag-DigitalerDatenschutz.pdf

Ich halte diesen Vorschlag und dessen Diskussion fuer hochaktuell und
zwingend erforderlich; ich rege gleichzeitig an, diese Diskussion in
die Hochschulen hineinzutragen, sei es in Veranstaltungen, sei es ueber
die Webserver. SuMa-eV hat dazu eine Diskussion auf dem Blog-Server
eroeffnet unter 
                http://blog.suma-ev.de/node/88

Mit den besten Gruessen,
Wolfgang Sander-Beuermann
-- 
Dr. Wolfgang Sander-Beuermann        Tel.: 0511-762-4383
Projektleiter Suchmaschinenlabor     http://metager.de/suma.html
Regionales Rechenzentrum fuer Niedersachsen (RRZN), Univ.Hannover
Geschaeftsfuehrer SuMa-eV            www.suma-ev.de

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Vorschlag fuer eine Charta des digitalen Datenschutzes und der
Informationsfreiheit


In einer durch Interaktivitaet gepraegten Welt sind die Einzelnen nicht
mehr bloss Nutzer, sondern Netzbuerger mit unveraeusserlichen Rechten. Als
solche sind sie aber auch verantwortlich fuer Inhalte, die sie ueber sich
und andere veroeffentlichen. Die Gestaltung und Verwendung elektronischer
Dienste sollte sich an folgenden Grundsaetzen orientieren:

1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Ueberwachung im
   Internet zu bewegen. Dienste muessen nach Moeglichkeit auch anonym oder
   unter Pseudonym in Anspruch genommen werden koennen.

2. Die Privatsphaere muss auch in der digitalen Welt beachtet werden.
   Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr
   Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und
   Datensparsamkeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.

3. Die Vertraulichkeit und Integritaet elektronischer Datenverarbeitung
   ist zu gewaehrleisten. Einfach zu bedienende sichere
   Verschluesselungsverfahren gehoeren zur informationstechnischen
   Grundversorgung.

4. Jeder hat das Recht, ueber die Preisgabe seiner Daten selbst zu
   bestimmen. Dienste muessen entsprechende Einstellmoeglichkeiten aufweisen.
   Personenbezogene Daten duerfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt
   werden, wenn die Betroffenen darin ausdruecklich einwilligen (opt in).
   Elektronisch erteilte Einwilligungen muessen jederzeit - auch
   elektronisch - widerrufen werden koennen.

5. Transparenz beim Umgang mit persoenlichen Daten ist eine Bringschuld
   aller verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveraeusserliches
   Recht auf Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem
   Pseudonym gespeicherten Daten.

6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich staerker zu oeffnen.
   Buergerinnen und Buergern haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen
   zu Stande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche
   Weisungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften sollten ueber das Internet
   verfuegbar gemacht werden.

7. Zu einer offenen Verwaltung gehoeren einfach zu nutzende, sichere
   Kommunikationsmoeglichkeiten mit Buergerinnen und Buergern. Sie erwarten zu
   Recht kompetente und zuegige Reaktionen auf ihre Anliegen.

8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt,
   muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen.
   Besondere Sorgfalt ist geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige
   Informationen ueber Dritte; ihre Rechte sind zu beachten.

9. Die Bildungseinrichtungen - vom Kindergarten, ueber die Hochschule bis
   zur Erwachsenenbildung - sind gehalten, allen Generationen das noetige
   Ruestzeug fuer einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien
   zur Verfuegung zu stellen.

10. Auch in einer zunehmend von Technik gepraegten Welt gibt es Menschen,
    die aus guten Gruenden elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen.
    Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu
    Benachteiligungen fuehren.



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.