Eine Anmerkung: Wenn ein Autor seine Arbeit nicht mehr im
Web haben mag, was hat das mit Zensur zu tun? Nix.
Eventuell könnte es auto-Zensur genannt werden. Im
historischen Kontext: Franz Kafka hätte gerne etliche
seiner Texte physikalisch gelöscht gesehen. Es kam
anders. Max Brod tat es nicht.
Aepfel und Birnen sind zweierlei. Es ist das gute Recht
eines Autors zu entscheiden, was veroeffentlicht wird. Wenn
er die Vernichtung unveroeffentlichter Werke entscheidet,
wird man dies im allgemeinen zu respektieren haben. Aber
darum geht es nicht. Wenn ich etwas veroeffentliche, ist es
in der Welt, wird Teil eines Diskurses, wird gelesen,
womoeglich zitiert. Im urheberrechtlichen Sinn kann eine
rechtmaessige Veroeffentlichung nicht zurueckgenommen
werden. Man darf also auch aus einer veroeffentlichten
Arbeit zitieren, auch wenn es dem Autor gelingen sollte,
alle gedruckten Exemplare aufzukaufen. An die
Pflichtexemplare in den Bibliotheken kommt er nicht heran.
(Die Pflichtablieferung elektronischer Dokumente bei der
DNB zielt ja gerade auf solche Arbeiten. Die eingesammelten
Dokumente werden meines Wissens keineswegs oeffentlich im
Internet zugaenglich gemacht, sie stehen aber auch dann vor
Ort zur Praesenznutzung zur Verfuegung, denke ich, wenn der
Autor sie aus dem Netz nimmt oder nehmen laesst.)
Natuerlich ist es Zensur, wenn eine einmal eroeffnete
Informationsquelle, die in die Oeffentlichkeit gewirkt hat,
wieder geschlossen wird, da die Moeglichkeiten der
oeffentlichen Auseinandersetzung beschnitten werden.