vom Verband Deutscher Kunsthistoriker sind folgende Fragen an mich
herangetragen worden
Es geht um ein freiberuflich tätiges Mitglied, das für eine Stiftung
Fotos angefertigt hat. Die Stiftung würde die Fotos gerne auf ihre
Homepage aufnehmen, aber Frau Mahn-Hutta ist sich nicht sicher, was sie
als Honorar dafür verlangen kann. Hätten Sie da irgendwelche
Erfahrungswerte?
Und als zweites geht es um ebenfalls im Internet publizierte
wissenschaftliche Texte. Hier stellt sich die Frage, ob das Copyright
und das Recht zur weiteren Verwendung bei Ihr bleibt oder auf die
Stiftung übergehen würde. Hätte eine unterschiedliche Handhabung
Auswirkung auf die anzustrebende Honorierung?
Mir ist klar, dass solche Fragen im Prinzip hier schon oft diskutiert
wurden. Aber ich steige durch deren Komplexität einfach nicht durch!
Vielen Dank Ihr Hubertus Kohle
Prof.Dr. Hubertus Kohle
Institut für Kunstgeschichte der LMU München
Zentnerstraße 31
80798 München