Es geht um ein freiberuflich tätiges Mitglied, das für eine Stiftung
Fotos angefertigt hat. Die Stiftung würde die Fotos gerne auf ihre
Homepage aufnehmen, aber Frau Mahn-Hutta ist sich nicht sicher, was sie
als Honorar dafür verlangen kann. Hätten Sie da irgendwelche
Erfahrungswerte?
Und als zweites geht es um ebenfalls im Internet publizierte
wissenschaftliche Texte. Hier stellt sich die Frage, ob das Copyright
und das Recht zur weiteren Verwendung bei Ihr bleibt oder auf die
Stiftung übergehen würde. Hätte eine unterschiedliche Handhabung
Auswirkung auf die anzustrebende Honorierung?