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[InetBib] AGB von proprint (was: Buch.



Klaus Graf schrieb:
On Wed, 17 Sep 2008 14:30:18 +0200
 "Pannier, Dietrich" <Pannier-Dietrich@xxxxxxxxxxx> wrote:
Graf und Dietz schrieben:

...
Nicht nur spannend, sondern eindeutig rechtswidrig.
Eine solche AGB
haelt (ebenso wie wohl auch andere) ganz sicher
keiner
Inhaltskontrolle stand und ist unwirksam. Wer ein
normales
Buch nach Kaufrecht erwirbt, kann mit der Sache machen,
was er will
(zumindest in der EU gilt der Erschoepfungsgrundsatz, §
17 UrhG).
... (Klaus Graf)

wäre ich
dennoch an einer weiteren Stellungnahme interessiert,
sei es aus
Göttingen selber, von H. Müller als Vertreter der
DBV-rechtskommission
oder einem eventuell mitlesenden RA (m/w). ...
... (Karl Dietz)

Lieber Herr Dietz,

auf Ihren Wunsch und vorab vor kompetenteren Personen:

Wenn schon Vergleich mit einem Buch, dann sollte er zu
anderen Ergebnissen führen:

Der Käufer eines Buches kann dieses Exemplar lesen,
Anmerkungen anbringen oder sonst wie drin herumschmieren,
es als Unterlage verwenden, es vernichten oder gebraucht
billig oder wegen Einzigartigkeit teuer verkaufen.



Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Pannier
Ass. jur.
(m) ;-)



Proprint gewaehrt Zugriff auf digitale Dokumente und
verbreitet gedruckte Buecher. Es ist ein DRUCKSERVICE.

"§ 10 Copyright und Urheberrechte

Die durch ProPrint vertriebenen Dokumente sind
urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich,
die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es werden
keine Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den
Dokumenten auf den Kunden übertragen.
Der Kunde ist nur berechtigt, den abgerufenen Inhalt zu
eigenen Zwecken als Kopie zu nutzen. Er ist nicht
berechtigt, den Inhalt im Internet, in Intranets, in
Extranets oder sonstwie Dritten zur Verwertung zur
Verfügung zu stellen. Eine öffentliche Wiedergabe oder
sonstige Weiterveröffentlichung, eine gewerbliche
Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Dokumente werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Nutzer darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und
andere Rechtsvorbehalte in den abgerufenen Dokumenten nicht
entfernen."
Der erste Satz bezieht sich eindeutig auf den Vertrieb der
ausgedruckten Buecher, die als Dokumente bezeichnet werden.
Daher bezieht sich das Verbot des Weiterverkaufs ebenfalls
auf die ausgedruckten Buecher. Unklarheiten einer AGB gehen
zu Lasten des Verwenders.

Werden gedruckte Buecher in einem Print-on-Demand-Service
angeboten, gilt fuer diese Buecher, dass sie
selbstverstaendlich weiterverkauft werden duerfen. Nichts
anderes habe ich behauptet.

Klaus Graf


H. Kuhlen frug mich, worauf ich hinauswolle. Ein Punkt ist folgender: Ich würde gerne klar kriegen, ob eine Bibliothek ein proprint-Werk legal in den Bestand übernehmen und ausleihen kann oder ob nicht.

Ein Wort von proprint bzw. der DBV-rechtskommission würde diese Sache in einfacher Weise klären. De facto haben einige Bibliotheken solche Werke im Bestand.

Ferner würde mich interessieren, ob die Betreiber von proprint, also Bibliotheken, ggf. vorhaben die AGB speziell in diesem Punkt zu ändern.

MfG, Karl Dietz
www.karldietz.de

"Wenn sie meinen anstelle der offiziellen Institution könne eine andere Institution die selben Funktionen besser und anders erfüllen, sind sie bereits ein Gefangener der herrschenden Struktur." M. Foucault



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