Hi *,soweit ich das übersehe, sind ProPrintProdukte keine Bücher, auch wenn sie auf den ersten wie Bücher aussehen, denn Bücher können in der Regel via Buchhandel erworben werden und stehen in Bibliotheken zur Nutzung und/oder Ausleihe bereit. Es gibt eventuell noch weitere Merkmale.
Spannend ist auch, dass die Betreiber von proprint Bibliotheken sind. Und diese Aussage "das ist ja nicht vor mit gewollt, dass das Buch sozusagen kommerziell aus KOPS erworben werden kann und KOPS damit in Konkurrenz zum Verlagsprodukte steht. Die kommerzielle Verwertung sollte Hülsbuisch vorbehalten bleiben.
" von H. Kuhlen in inetbibmacht das ganze digitale Dilemma deutlich und ist auch im Kontext zum Thread zur 20-Euro-Diplomarbeit-als-PDF, der in inetbib anno olim für Wirbel sorgte, zu sehen.
Und zum guten Schluss dieser Mail noch ein Terminhinweis im Kontext: "die Heinrich-Böll-Stiftung, Herausgeberin des Buches, hat eine Lesereise organisiert: Buchvorstellung am Dienstag, 14.10.08 von 19:00 bis 21:00 Uhr, Heinrich-Böll-Stiftung Berlin mit Peter Barnes und Prof. Dr. Rainer Kuhlen (UNESCO Chair in Communications, Universität Konstanz), Moderation: Ralf Fücks (Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung). Die Veranstaltung findet auf Englisch statt und wird übersetzt. " Das Buch trägt den feinen Titel: Kapitalismus 3.0 MfG, Karl Dietz www.karldietz.de NB1. Die Mail geht an inetbib und AKI-list. sorry bei doppelung. dann einfach eine der beiden Mails nicht lesen ;) NB2. "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn." Erasmus von Rotterdam
wäre ich dennoch an einer weiteren Stellungnahme interessiert,sei es ausGöttingen selber, von H. Müller als Vertreter derDBV-rechtskommissionoder einem eventuell mitlesenden RA (m/w). ...... (Karl Dietz)
Lieber Herr Dietz, auf Ihren Wunsch und vorab vor kompetenteren Personen: Wenn schon Vergleich mit einem Buch, dann sollte er zu anderen Ergebnissen führen: Der Käufer eines Buches kann dieses Exemplar lesen, Anmerkungen anbringen oder sonst wie drin herumschmieren, es als Unterlage verwenden, es vernichten oder gebraucht billig oder wegen Einzigartigkeit teuer verkaufen. Er darf die Seiten auch durch herausreißen und versenden in Form von Papierfliegern "verbreiten". Er darf es aber von Rechts wegen (solange noch Urheberrechte bestehen) nicht digitalisieren, keinen Nachdruck herstellen und nicht "verschmiert" ins Netz stellen (sofern ihm AGB dies nicht gestatten). Der Käufer erwirbt keine Urheber- oder andere Nutzungsrechte, die das geistige Eigentum und Verwertungsrecht berühren. Als Erwerber einer Dissertation / eines Buches kann ich die Herausgabe/Entfernung aus dem Bestand verweigern, wenn dem Doktoranden später eine Fälschung nachgewiesen und die Promotion aberkannt wird oder weil jemand später wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung den Vertrieb eines Buch ganz oder in Teilen verbieten läßt. Als Rechteinhaber etc. eines Werks kann ich den Ladenpreis, die Ausstattung, die Vertriebsbedingungen und sogar den Inhalt eines Werkes ändern, kann meine Produktion einstampfen und das Werk in veränderter oder unveränderter Form zu neuen Bedingungen neu herausbringen. Wer eine elektronische Lizenz unter den bisherigen Bedingungen erworben hat, wird diese auch weiter nutzen können, wenn er den rechtmäßigen Erwerb zum bestimmten Zeitpunkt nachweisen kann. Es steht den Rechteinhabern aber ebenso frei, ab einem Zeitpunkt die Lizenzbedingungen zu ändern. Der "§ 10 Copyright und Urheberrechte" der AGB geht aus meiner Sicht in Ordnung. Ob man das gerne anders hätte, ist eine andere Frage. Offensichtlich unrichtig ist dabei nichts. Mit freundlichen Grüßen Dietrich Pannier Ass. jur. (m) ;-)
"§ 10 Copyright und Urheberrechte Die durch ProPrint vertriebenen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es werden keine Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Dokumenten auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nur berechtigt, den abgerufenen Inhalt zu eigenen Zwecken als Kopie zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Inhalt im Internet, in Intranets, in Extranets oder sonstwie Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen. Eine öffentliche Wiedergabe oder sonstige Weiterveröffentlichung, eine gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Dokumente werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Nutzer darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den abgerufenen Dokumenten nicht entfernen."