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[InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten
- Date: Tue, 22 Jul 2008 14:42:53 +0200
- From: "Kummer" <rudoskar@xxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten
Das Urheberrecht von Studenten an ihren Ausarbeitungen muß schon deshalb
gefordert werden, damit die Urheberrechte anderer Autoren vom Studenten gewahrt
werden!
Also Müllers Antwort hebt richtig das Urheberrecht des Studenten hervor.
Aber andererseits muß beachtet werden, daß der Student im Studienprozeß
gezwungen ist, schriftliche Arbeiten abzugeben, wenn die Prüfungsordnung dies
festlegt. Der Studienvertrag des Studenten mit der Hochschule schließt die
Anerkennung der Verbindlichkeit der Prüfungsordnung ein. In der Prüfungsordnung
sind Qualität und Quantität der abzugebenden Arbeiten des Studenten festgelegt.
Diese Werkstücke gehen deshalb natürlich in das Eigentum der Hochschule über
und werden dort für Prüfungs-, Studien- und Forschungszwecke (immer bei Nennung
des Urhebers) verwendet. Der Urheber hat mit der Einreichung als Prüfungsarbeit
diesem Verwendungszweck zugestimmt. Wenn die Prüfungsordnung als Standort für
ein Exemplar die Bibliothek festlegt oder wenn der Professor einem Studenten
eine Arbeit zur Auswertung im Studienprozeß ausleiht, bedarf das keiner
gesonderten Zustimmung des Autors, denn dieser hat ja mit der Einreichung
seiner Arbeit das Nutzungsrecht an diesen Werkstücken übertragen.
Der Student behält das Recht auf Weitergabe, Veröffentlichung bzw. Vermarktung,
d.h. er muß die Hochschule dafür nicht um Genehmigung ersuchen.
Die Hochschule darf diese Rechte nur mit Zustimmung und gegebenenfalls
Beteiligung des Autors wahrnehmen. Das trifft auch auf "assoziierte und
betreuende Institute" zu.
Prof. em. Dietmar Kummer LEIPZIG
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.