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Re: [InetBib] Frage zu einer Rechtslage
- Date: Tue, 01 Apr 2008 17:17:26 +0200
- From: Helmut Becker <Helmut.Becker@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Frage zu einer Rechtslage
Grundsätzlich darf er veröffentlichen, was er will und wo er will: aber
er haftet für die Folgen. Im Zweifelsfall wäre die Erlaubnis desjenigen
einzuholen, der presserechtlich verantwortlich ist: das dürfte der
Institutsdirektor sein. Viel mehr kann man nicht sagen, ohne die
Einzelheiten zu kennen.
Freundlicher Gruss
Helmut Becker
Bucher, Sabine schrieb:
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie ist denn im folgenden Fall die Rechtslage? Darf ein Wissenschaftler seine Publikationen auf der Homepage seines Instituts veröffentlichen? Ich glaube eher nicht, bin mir der Sache aber nicht so sicher?
Sabine Bucher
Sabine Bucher
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Wissenschaftliche Bibliothek
J 5
68159 Mannheim
Tel. 0621/1703-1341
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