Danke! Das ist eine sehr gute und hilfreiche Entscheidung!Den angegebenen Beitrag hab ich mit Interesse gelesen. Sehr hilfreich ist das jeweilige Fazit. Eine ganz praktische Frage ist bei mir aber immernoch offen. Warum darf eine Bibliothek nicht der bestellenden Bibliothek eine PDF-Datei (betrifft Pkt. 2.1 des Artikels) schicken mit der Auflage, sie dann vorort selbst auszudrucken und als Kopie an den Endkunden weiterzugeben, anschließend ist sie zu löschen. Die Kopierkosten hat damit die Empfängerbibliothek und bei einer guten technischen Auststattung lassen sich so Kopien in einer guten Qualität erstellen.
Gestatten Sie mir noch eine weitere Frage. Aus dem hier vorgestellten Aufsatz geht eindeutig hervor - und das ist nicht neu -, dass die von den Verlagen angebotenen elektronischen Artikel etc. meist nicht dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterium "angemessen" und "redlich" entsprechen. Dieses Kriterium muss nun definiert werden, denn es ist neu. Warum macht sich nun eine Bibliothek, die einen elektronischen Artikel wie bisher zur "persönlichen Nutzung" bereitstellt, unter diesen Voraussetzungen schon heute strafbar?
Mit freundlichen Grüßen Iris Nohsia Städt. Klinikum Brandenburg (Bd 7) Am 15:55 05.02.2008 schrieben Sie:
Liebe Inetbib-LeserInnen! Die DBV-Rechtkommission wird in den nächsten Monaten bibliotheksrechtlicheErläuterungen zum neuen Urheberrecht veröffentlichen. Dabei werden die einzelnenneuen Vorschriften des 2. Korbes von verschiedenen Experten behandelt.Den Anfang macht heute Armin Talke mit einer Auslegung der wichtigen Vorschriftzum Kopienversand. Sein Text ist frei zugänglich unter: http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/Aufsatz_53a_gekuerzt.pdf Mit freundlichen Grüßen -- Dr. Harald Müller DBV-Rechtskommission Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Bibliothek Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law / Library Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593 Mail: hmueller@xxxxxxx