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Re: [InetBib] Artikel in Fachzeitschriften





Eberhard R. Hilf schrieb:

es gehr hier, wie Sie richtig bemerken, nicht um fachspezifische
Gepflogenheiten und Traditionen, um etablierte Maerkte und
Marketing, sondern um einen strategischen Rat:

Da haben Sie mich mißverstanden. Es geht *gerade* um die Gepflogenheiten, die in einem Fach gelten, denn die von Ihnen erwähnten Quellen...

Daher empfehle ich Autoren aus dem Fach Jura
a) eine der OA-Data Provider, am besten den am Orte, bzw.
b) eine der doch immerhin 821 Open Access juristischen Periodika.
http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/fl.phtml?bibid=AAAAA&colors=1&lang=de&notation=P

...sind entweder gar nicht einschlägig (siehe die Antwort von Herrn Graf auf Ihr Posting) oder sie werden von der Öffentlichkeit nicht beachtet.

Vulgo: Wenn man einen Aufsatz veröffentlichen will, der auch gelesen werden soll, der in Juris auftaucht und der auch in <http://swb.bsz-bw.de/> erscheint (BGH und BVerfG werten auch nur die prominenten Blätter aus...), sollte man versuchen, in eine der großen Zeitschriften hineinzukommen. Gut die Hälfte davon wird bei C.H.Beck verlegt (und es werden immer mehr, je länger ich es verfolge...), der Rest bei kleineren Verlagen, die deshalb nicht minder gute Qualität liefern oder nicht weniger renommiert sind, die aber halt keine so komfortable Verbreitung anbieten können wie etwa Beck-Online (worauf man in immer mehr Bibliotheken verwiesen wird, die die Printausgaben schlicht abbestellten)...

Hinzu kommt schlicht die Marktmacht von Beck: Wer die wichtigsten Kommentare verlegt, bestimmt auch, welche Quellen darin wiederum zitiert werden. Bei den Zeitschriften dito. Und so werden beispielsweise mietrechtliche Urteile in den Beckschen Titeln durchweg mit Fundstellen aus der NZM zitiert, nicht aus der WuM oder aus der ZMR -- beides traditionsreiche, renommierte Blätter--, weil die NZM aus dem Hause Beck stammt. Man bewegt sich innerhalb eines geschlossenen Zitier-Kosmos', der auch durch die Nutzung von Datenbanken kaum zu durchbrechen ist, auch die Rechtsprechung leistet hierzu mit ihrer Fundstellenarbeit keinen Beitrag... und so wird ein guter Teil der rechtswissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Verlagspolitik schlicht ausgeblendet. Fazit: Quod non es in Beck non est in mundo. :-(

Natürlich gibt es OA auch bei juristischen Beiträgen. Beispielsweise liegen auf dem OA-Server der Frankfurter UB sogar ziemlich viele gute Arbeiten unserer Professoren. Aber wer weiß denn schon davon...

Jürgen Fenn.



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.