Klaus Graf schrieb:
Grundsaetzlich ist die Haltung der deutschen Rechtswissenschaft zu Open Access nach wie vor stark ablehnend.
Das ist richtig. Es gibt auch meines Wissens beispielsweise noch keine Promotionsordnung eines juristischen Fachbereichs, die die Online-Veröffentlichung vorsähe. Allerdings ist hier auch das Engagement der Autoren gefragt, denn die Verlage sind auf Nachfrage durchaus bereit, nach einer gewissen Vorlaufzeit OA ausdrücklich zu erlauben. Nur wird das eher für Monographien gelten, weniger für Zeitschriftenaufsätze...
Jürgen Fenn.