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Re: [InetBib] Enquetekommission empfiehlt in ihrem Schlussbericht Bibliotheksgesetze



Liebe Frau Schleihagen,  liebe Liste,

vielen Dank für den Hinweis auf die Drucksache der EK Kultur. 

Es ist sehr zu begrüßen, dass die Kommission sich für die Schaffung von 
Bibliotheksgesetzen ausspricht. 

Schade finde ich es allerdings, dass die Empfehlung sich nur auf die 
öffentlichen Bibliotheken bezieht. Das scheint mir doch ein wenig von gestern 
zu sein. Haben doch die Rechtsgrundlagen der wissenschaftlichen Bibliotheken in 
den letzten Hochschulrechtsnovellen mitunter stark gelitten. 

Ich denke hier an NRW, wo das Bibliotheksrecht in gesetzlicher Hinsicht 
mittlerweile einen desaströsen Tiefstand erreicht hat, die sehr knappe Regelung 
in Bayern, um die im Gesetzgebungsverfahren auch noch leidenschaftlich gerungen 
werden mußte, oder die "gebührentreibende" Normierung in Baden-Württemberg. In 
Thüringen ist bei äußerlich unveränderter Normierung das ganze 
Hochschulbibliotheksrecht durch die Einbeziehung in eine Experimentierklausel 
plötzlich zur Disposition des autonomen Satzungsgebers in den Hochschulen 
gestellt worden.  Wohin man blickt: Trümmer und Rückzugsgefechte. :(

Grundlegende Standards aber, die Bewahrung von Altbestand und die 
Aufrechterhaltung der allgemeinen Zugänglichkeit für jedermann sind Themen 
wissenschaftlicher Bibliotheken, die durchaus in ein Bibliotheksgesetz gehören 
und nicht zur Disposition der Hochschulen stehen dürfen. Diese wichtige Debatte 
sehe ich zur Zeit noch nicht. Sie muss aber unbedingt geführt werden.

Einen kleinen Kommentar zur Empfehlung der EK Kultur gibt es hier:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/12/bibliotheksgesetz_in_der_ek_kultur~3433349

Viele Grüße
Eric Steinhauer



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.