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[InetBib] Autorenrechte sichern



Aus dem Newsletter für Mitarbeiter der Uni Freiburg:

Ihre Rechte an Ihren (digitalen) Publikationen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des
Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Sie enthält eine Regelung,
mit der Verlagen automatisch (und damit rückwirkend) die
Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen zufallen,
die bisher bei den Autoren lagen. Bislang galten Rechte bis
zu einem Stichjahr (1995) als nicht abgegeben, da diese
Nutzungsmöglichkeit damals noch nicht gegeben bzw. nicht
üblich war. Noch bis Dezember haben Sie als
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit,
Ihre Rechte zu wahren und darüber zu verfügen. Nutzen Sie
diese einmalige Gelegenheit ? im Interesse der
Wissenschaft.
??
Bevor die urheberrechtlichen Regelungen für den Verfasser
ungünstiger werden, ist es sinnvoll, die digitalen
Publikationsrechte möglichst umfassend, zumindest aber für
Aufsatzpublikationen, der Universitätsbibliothek (und damit
unserer Universität) zur Publikation auf dem
Hochschulschriftenserver zu übertragen.
Wissenschaftsorganisationen wie vor allem die Deutsche
Forschungsgemeinschaft plädieren nachdrücklich für diese
Rechteübertragung und auch andere Universitäten rufen ihre
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu diesem Schritt
auf. Zwei weiterführende Links sind:
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
http://edoc.hu-berlin.de/e_info/copyright.php
Neben der Sicherung Ihrer eigenen Rechte würde damit
ermöglicht, eine breite Dokumentation der
wissenschaftlichen Forschung an der Universität für diesen
Zeitraum in leichter Zugänglichkeit aufzubauen. Viele von
Ihnen kennen die Schwierigkeiten, die sich bei
elektronischen Datensammlungen und Dokumentationen aus dem
Urheberrecht ergeben. Helfen Sie daher mit, dass zumindest
für ältere Publikationen diese Probleme in Zukunft
vermieden werden können.
Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf
vertragliche Vereinbarungen achten. Bislang sind Aufsätze
in Zeitschriften und Sammelwerken (Festschriften) nach
einem Jahr für den Verfasser wieder verfügbar (UrhG § 38),
somit auch digital publizierbar, sofern keine eigenen
vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Die
Universitätsbibliothek ist natürlich gerade auch an diesen
neuen Aufsätzen interessiert.
Das Zur-Verfügung-Stellen auf dem Hochschulschriftenserver
erlaubt Ihnen zugleich den einfachen Ausdruck von
Sonderdrucken oder eben den Verweis auf diese Möglichkeit,
der das Verschicken u.U. erspart.
Über den Nutzen dieser Möglichkeit können Sie sich z.B.
unter der Adresse (URL) des Hochschulschriftenservers
http://www.freidok.uni-freiburg.de/ selbst anhand der
Publikationen von Kollegen überzeugen, die diese
Möglichkeit bereits genutzt haben. Die Aufsätze sind im
Online-Katalog der Universitätsbibliothek nachgewiesen,
werden von Suchmaschinen erfasst und sind ggf. leicht mit
Ihrer Homepage oder auch der Freiburger Forschungsdatenbank
zu verlinken.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die untenstehende
Erklärung für die vor 1995 publizierten Aufsätze der
Universitätsbibliothek ? ggf. mit einer Liste der
einschlägigen Publikationen oder mit reproduzierbaren
Kopien oder Sonderdrucken ? zurücksenden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schneider Prorektor für Wissenstransfer und
Kommunikationstechnologien
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Universitätsbibliothek Freiburg
Sekretariat
Hauspost
Hiermit übertrage ich der Universitätsbibliothek Freiburg
i.Br. ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995
erschienenen wissenschaftlichen Aufsätzen zur Nutzung auf
dem Hochschulschriftenserver (digitale Publikation).
Name / Adresse:
(Unterschrift)

*** Ende Zitat ***

Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ (fast alle
neueren Beiträge)

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.