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Re: [InetBib] Übersetzung des Dublin Core Metadata Element Set (DCMES)
- Date: Fri, 28 Sep 2007 10:48:33 +0200
- From: "h0228kdm" <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Übersetzung des Dublin Core Metadata Element Set (DCMES)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Kompetenzzentrum Interoperable Metadaten (KIM) [1] hat die aktuelle
Version des > Dublin Core Metadata Element Set (DCMES) in der Version 1.1
<http://www.niso.org/standards/resources/Z39-85-2007.pdf> [2] ins
Deutsche übersetzt.
....
Eine endgültige Version der Übersetzung finden Sie hier:
http://www.kim-forum.org/material/pdf/uebersetzung_dcmes_20070822.pdf
schrieb Mirjam Keßler, Deutsche Nationalbibliothek
Kompetenzzentrum Interoperable Metadaten / Öffentlichkeitsarbeit
Da ich oft den Eindruck gewonnen habe, dass es nicht so ganz klar ist,
dass das Dublin Core-Metadaten-Elemente-Set
(dass es im Titel der Übersetzung "Sets" heißt, ist wohl ein Tippfehler),
in erster Linie zur Erkennung von Copyrights dient, dürfte es wichtig sein,
hier eine kurze Bemerkung zur Übersetzung von Entity in Enität zu machen.
In Deutschland kennt man das Wort Entität eher aus der Informatik
oder der Philosophie (s. Wikipedia), wobei eine Entität im entity
relationship model ein beliebiger, nicht nur dinglicher, Gegenstand ist,
der als "Instanzen" einzelne Gegebenheiten, oder Beispiele (for instance)
enthält.
Bei Dublin Core, handelt es sich aber eindeutig um legal entities,
interessanterweise, ohne dass dies wörtlich so erscheint.
Es wird ja aber eindeutig gesagt, dass z.B. ein "creator" "Eine Entität" ist
"die wesentlich für die Erstellung der Ressource verantwortlich ist.",
und eine urheberrechtliche "Person, eine Organisation oder ein Dienst" sein
kann.
Dublin Core eignet sich daher durch seine Metadatenstruktur in der Digitalen
Bibliothek für alle so erfassten Dokumente, und auch die "Beziehungen" zu
diesen Dokumenten, um die jeweiligen Copyrights der Dokumente mehr
oder minder automatisch zu erfassen bzw. die Rechte dazu zu kontrollieren.
Dass Bibliotheken also hier eine wichtige Aufgabe haben, wird oft übersehen.
Womit noch nicht gesagt ist, wie sie diese handhaben sollten oder müssen.
Das die Elemente 2 und 11, "Geltungsbereich" und "Rechte"
diese Einschätzung unterstreichen, dürfte unverkennbar sein.
Daher ist es eine Frage, ob die Übersetzung von:
"Typically, rights information includes a statement about various property
rights associated with the resource, including intellectual property
rights."
in
"Üblicherweise geben Rechteinformationen Auskunft über unterschiedliche
Eigentumsrechte (einschließlich Schutz- und Urheberrechte) an der
Ressource."
deutlich genug macht, worum es geht.
Denn der Hinweis, dass normalerweise die Informationen zur Rechtslage einer
legal entity (hier bemerkenswerterweise "resource" genannt),
Angaben über die Rechte des Geistigen Eigentums einschließen,
soll ja wohl deutlich machen, dass letztendlich alle anderen Elemente,
dazu dienen, die an diesem Ort festgelegten "rights" zu identifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
W. Umstätter
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.