Sehr geehrter Herr Hasiewicz, über den Satz, es sei "bei digitalen Medien auch "Besitz" überhaupt nicht möglich" bin ich sehr erstaunt. Welchen Sinn hat dann noch die bisherige juristische Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum? Dass in der allgemeinen Diskussion, nicht ausreichend zwischen Information und Wissen unterschieden wird, daran habe ich mich bereits gewöhnt, obwohl das auch weiterhin fatale Folgen haben wird. Wenn wir aber von einer publizierten Information nicht einmal mehr Besitz ergreifen können, dann frage ich mich wie man diese Information noch nutzen will. Könnte es sein, dass Sie nur sagen wollten, man würde bei der Bezahlung und Nutzung von Publikationen noch nicht automatisch Eigentumsrechte erwerben? Auch beim Kauf eines gedruckten Buches wurden wir bisher nur Nutzer der Information, auch wenn wir das Papier als Eigentümer verbrennen durften. Was man als anständiger Bibliophiler nur tat, wenn es 1947 sehr sehr kalt wurde. Da zeigt sich das wahre Manko digitaler Medien ;-) MfG W. Umstätter ----- Original Message ----- From: "Christian Hasiewicz" <christian.hasiewicz@xxxxxxxxxxx> To: "'Internet in Bibliotheken'" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> Sent: Friday, September 07, 2007 3:24 PM Subject: AW: [InetBib] TELEPOLIS: Onleihe nur für Microsoft-User
Lieber Herr Delin, vielen Dank für Ihre E-Mail und die Ergänzung einiger Punkte. Insbesondere ist natürlich der Verweis auf den Beitrag von Herrn Dr. Steinhauer an dieser Stelle sehr wertvoll, da er die besondere Herausforderung klar macht, vor der die DiViBib stand: Das geltende Urheberrecht sieht bei digitalen Medien eine Nutzung, wie wir sie im öffentlichen Bibliothekswesen benötigen, einfach nicht vor. Und formaljuristisch ist bei digitalen Medien auch "Besitz" überhaupt nicht möglich, sondern es gibt immer "nur" eine Lizensierung. Überdies kennt das geltende Urheberrecht bei digitalen Inhalten keine Erschöpfung des Urheberrechtes, wie es sie bei analogen Medien gibt. Diesen gegebenen Rahmenbedingungen musste die DiViBib GmbH Rechnung
getragen
und hat vertraglich ein Produkt entwickelt, welches die Bedürfnisse von öffentlichen Bibliotheken erfüllt: die Möglichkeit, Medien faktisch zu kaufen und diese ihren Nutzern zur Ausleihe anzubieten. Der von Ihnen gebrauchte Begriff "elektronisches Werkstück" beschreibt ziemlich genau,
was
wir geschaffen haben, auch wenn es dieses bis jetzt (leider) im Gesetzeskontext noch nicht gibt. Ein Großteil der Inhalte in der Onleihe steht der jeweiligen Bibliothek
und
ihren Kunden grundsätzlich zeitlich unbegrenzt zur Verfügung - außer bei Lizenzen, bei denen das ausdrücklich anders vermerkt ist. Es ist allerdings nicht das Medium selbst, das die Bibliothek erwirbt, sondern ein Nutzungsrecht an den Inhalten. Die Medien liegen, in Form
eines
digitalen Magazins, bei uns auf dem Server. Diese Konstruktion hat den enormen Vorteil, dass wir die Inhalte problemlos in andere Medienformate überführen und so dem technischen State of the art anpassen können. Dies bedeutet einen enormen Investitionsschutz für die Inhalte und bewahrt die öffentlichen Bibliotheken vor einem VHS/Beta-Dilemma, wie es sie bald
schon
wieder bei der HD-Disc und der Blue-Ray Disc erwarten könnte. Mit freundlichem Gruß, ein schönes Wochenende Christian Hasiewicz Christian Hasiewicz Bibliothekarischer Direktor Fon: +49 (611) 36 00 49 18 Fax: +49 (611) 36 00 49 19 mailto:Christian.Hasiewicz@xxxxxxxxxxx DiViBib GmbH Luisenstraße 19 65185 Wiesbaden Deutschland Geschäftsführer: Holger Behrens Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21973 http://www.DiViBib.com -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Delin, Peter Gesendet: Mittwoch, 5. September 2007 19:19 An: Internet in Bibliotheken Betreff: Re: [InetBib] TELEPOLIS: Onleihe nur für Microsoft-User Lieber Herr Daniel, wir hatten eine Präsentation in der Bibliothek und uns dabei erkundigt, ob es sich um ein Lizenzmodell oder einen Kauf handelt. Das ist für Bibliotheken schließlich eine zentrale Frage. Herr Hasiewicz hat uns auf die Frage, wie lange die Files der Medien der Bibliothek zur Verfügung stünden, versichert, dass das jeweilige Medium von der Bibliothek gekauft werde und ihr deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehe. Dies sei auch vertraglich geregelt, falls die Firma Divibib einmal nicht mehr bestehen sollte. Ich war darüber als Laie in diesen Dingen verblüfft, hielt das aber für positiv, da sich mit der Zeit ja ein beträchtlicher Textpool ansammelt, den man im Volltext durchsuchen kann. Diese Medien verbrauchen sich ja nicht wie physische Medien. Handelt es sich nach den Prinzipien der Nutzung bei Divibib ("Onleihe")um so etwas wie ein "elektronisches Werkstück"?. Der Kaufpreis entspricht ja auch in etwa dem des jeweiligen physischen Mediums. Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang doch einige Fragen: Was ist, wenn das Datenformat nicht mehr unterstützt wird? Darf man seinen Besitz dann migrieren etc... dazu: Erschöpfungsgrundsatz beim Online-Erwerb
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/31/erschopfungsgrundsatz_beim_online
_erwerb~2733132 Kann es sich bei dem Erwerb des Divibib-Angebots um einen Kauf handeln, wenn es keine "Verkörperung" gibt? Offenbar nicht. Viele Grüße Peter Delin Zentral- und Landesbibliothek Berlin Videolektorat http://www.zlb.de/wissensgebiete/kunst_buehne_medien/videos http://buecherei.netbib.de/coma/Filmrecherche http://dvdbiblog.wordpress.com/ Frank Daniel schrieb:Lieber Herr Delin, lieber Herr Schleiwies, vielen Dank für die ergänzenden Kommentare zum Telepolis-Artikel! Ich kann auch nur noch einmal betonen, dass wir ohne besondere Schutzmechanismen weder Inhalte von den Verlagen bekämen noch diese auf elektronischem Wege verleihen könnten. Etwas zu verleihen bedeutet ja schließlich, es zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen (und nicht dauerhaft), das Ausleihmanagement ist nur über ein DRM möglich. Es ist jedoch nicht ganz richtig, dass die Bibliothek das jeweilige Medium besitzt. Sie erwirbt lediglich Lizenzen für Inhalte, die die Firma DiViBib den Kunden der Bibliothek zugänglich macht. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Frank Daniel StadtBibliothek Köln Recherche und Elektronische Dienste Josef-Haubrich-Hof 1 50676 Köln E-Mail: daniel@xxxxxxxxxxxxxx WWW: http://www.stbib-koeln.de ----- Original Message ----- From: "Delin, Peter" <delin@xxxxxx> To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> Sent: Monday, September 03, 2007 12:33 PM Subject: Re: [InetBib] TELEPOLIS: Onleihe nur f?r Microsoft-UserZur Divibib noch einige ergänzende Informationen: - Die Bibliotheken schließen keinen Lizenzvertrag, sondern kaufen das jeweilige digitale Medium. Die Bibliothek besitzt dieses Medium, allerdings mit den von den Rechteinhabern geforderten DRM-Beschränkungen. Es gibt kein Verfallsdatum für die Bibliothek (die laufenden Kosten beziehen sich auf das Hosting von Divibib). - Der gesamte Textbestand ist im Volltext recherchierbar. - Ein Ausdruck ist möglich. - Die "Onleih"-Dauer kann individuell festgelegt werden. So können bei kurzen Fristen z.B. für den "Spiegel" höhere Nutzungszahlen erzielt werden. - Divibib liefert die Metadaten, die in den Webkatalog der Bibliothek integriert werden können. Viele Grüße Peter Delin http://www.zlb.de/wissensgebiete/kunst_buehne_medien/videos http://buecherei.netbib.de/coma/Filmrecherche http://buecherei.netbib.de/coma/Filmliteratur http://dvdbiblog.wordpress.com/ u.herb@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx schrieb:Dieser TELEPOLIS Artikel wurde Ihnen von Ulrich Herb <u.herb@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> gesandt. zur Info ------------------------------------------------------------ Onleihe nur für Microsoft-User Reiner Sladek 03.09.2007 Als könnte man die Tagesschau nur mit dem Fernseher empfangen, der die Sendung sponsort Die Stadtbüchereien von Hamburg, Würzburg, Köln und München haben sich mit dem privaten Dienstleister DiViBib (1) zusammengeschlossen um Medien per Download zu verleihen. Diese "Onleihe" (2) ist das erste Projekt seiner Art in ganz Europa. Sie verwenden für die Ausleihe von Mediendaten das Windows Media Format, mit zusätzlichem Digital Rights Management (DRM) und einem digitalen Wasserzeichen, in das die Benutzernummer eingearbeitet ist. Dieses DRM-WMF ist proprietär und derzeit weder auf Apple noch auf GNU/Linux portiert. Die Projektbetreiber argumentieren, dass das System ja "nur" die Apple- und GNU/Linux-User nicht bedienen würde, also maximal ein paar Prozent der Benutzer dies nicht nutzen können. Aber das ist Unsinn. Gerade von der jugendlichen Zielgruppe, die die Büchereien mit dem Angebot besonders ansprechen wollen, geht es weniger um Rechner, als um MP3-Player. Und da sieht das schon ganz anders aus: im Januar hatte der iPod 28 Prozent Marktanteil. Das heißt ungefähr ein Drittel der Bevölkerung kann diese Dateien nicht benutzen - praktisch für Microsoft, die Ende des Jahres den Musikplayer Zune in Deutschland auf den Markt bringen. Das ist der Karren, vor den sich diese vier Stadtbüchereien gerade dankbar haben spannen lassen. Die dazugehörige Karotte war, dass Microsoft sein DRM kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Wie aber verträgt sich das mit der Hauptaufgabe der Büchereien, der Grundversorgung aller Schichten der Bevölkerung mit Literatur und anderen Medien? Die digitale imitiert die Einschränkungen der analogen Ausleihe Seit dem 25.07. 2007 können auch Benutzer der Münchner Stadtbücherei "onleihen". Bis jetzt ist das Programm aus verschiedenen Gründen eher schmal. Im e-book Bereich finden sich auch Magazine - als Flaggschiff der "Spiegel". Bis Mitte August verzeichnete die Bücherei, die mit 11 Millionen Ausleihen jährlich eine Spitzenposition unter den deutschen öffentlichen Bibliotheken einnimmt, respektable 80.000 Downloads. Die digitalen Medien haben also die öffentlichen Büchereien erreicht. Aber damit auch alle Probleme, die diese Formate mit sich bringen: Jenseits aller Probleme mit dem Kopierschutz, wie man ihn von den kommerziellen Verkaufsportalen her ja bis zum Abwinken kennt, haben die Bibliotheken zusätzliche Probleme. Zwei sind besonders erwähnenswert: Erstens: Die digitale Ausleihe muss so tun, als handle es sich bei dem Download um eine tatsächliche CD, DVD, ein Buch oder eine Zeitschrift: Konkret heißt das, wenn die Bücherei fünf Abonements des "Spiegel" gekauft hat, dann können maximal fünf Exemplare gleichzeitig ausgeliehen werden. Das ist zuhause nich anders als in den Lesesälen. Dort ist die elektronische Wiedergabe von Literatur an Lesegeräten (sprich Computern) auf genau die Anzahl von Exemplaren beschränkt, in der das betreffende Werk in Papierform vorhanden ist. Wenn es nur ein Exemplar von einem Buch gibt, darf es auch nur auf einem Bildschirm betrachtet werden (Vgl. Der Gerechtigkeit einen Korb geben (3)). Zweitens:Die Verlagslobby setzte durch, dass auch elektronische Ausleihen ein digitales Verfallsdatum bekommen. Das heißt eine "ausgeliehene" PDF-Datei kann man nur einen Tag lang öffnen, Musikdateien bleiben eine Woche lang spielbar. Die digitale Form sorgt dafür, dass Inhalte schneller dahin kommen, wo sie gebraucht werden - zu Leuten, die eben nicht einfach mal schnell in die Bücherei gehen können, zum Beispiel in Krankenhäusern, Altenheimen, aber auch in Kinderzimmern. Auf diesem Weg so zu tun, als wäre eine PDF-Datei ein reales Buch, ist albern. Die "Onleihe" ähnelt dadurch im Augenblick einer Puppenstubenbibliothek. Was gibts umsonst? Die digitale Ausleihfrist wurde mit dem bereits eingangs erwähnten DRM-System umgesetzt. Solche Systeme gibt es unter anderem von Microsoft und von Apple. Im Open-Source-Bereich ist dagegen umstritten, inwieweit Rechteeinschränkungen für die Benutzer funktionieren sollen und können (4). Microsoft hat sein System kostenlos zur Verfügung gestellt, Apple hätte dagegen 50.000 Euro verlangt, erzählt Ernst Zimmermann, der Fachreferent der Münchner Onleihe. Deshalb werden alle graphischen Daten als Adobe PDF und alle Mediendaten als Window Media Files (WMF) ausgeliefert. Während sich aber die DRM-PDFs wenigstens auf MacOS öffnen lassen, funktioniert das Microsoft-System weder auf GNU/Linux noch auf Apple - und damit auch nicht auf iPods. Diese Tatsache ist unter anderem deshalb von besonderem Interesse, weil die EU-Kommission vor allem wegen der Monopolisierungstendenzen im Medienbereich gegen Microsoft Rekordstrafen verhängte. Hinzu kommt, dass ausgerechnet die Stadt München 2003 beschloss (5), den Anbieter aus Redmond den Rücken zu kehren und die ganze Stadtverwaltung auf GNU/Linux bzw. "LiMux" umzustellen - obwohl Microsoft-CEO Balmer extra seinen Skiurlaub unterbrochen hatte, um ein persönliches Gespräch mit Oberbürgermeister Ude zu führen. Ernst Zimmermann erklärt dazu: --"Es war nicht leicht mit unserem Projekt durch den Stadtrat zu kommen, der natürlich auch diesen Widerspruch gesehen hat. Nur ist das Projekt kein rein münchnerisches, sondern eines der Bibliotheken Hamburg, Köln, Würzburg und München mit einem privatwirtschaftlichen Dienstleister. Unsere Alternativen waren lediglich, entweder das Projekt in dieser Form anzugehen, also mit Microsoft/Adobe zu starten, oder gar nicht. Hätte der Stadtrat nicht zugestimmt, wäre München aus dem Pilotprojekt zwangsweise ausgestiegen (worden) und die Virtuelle Münchner Stadtbibliothek hätte auf absehbare Zeit überhaupt nicht an den Start gehen können, da in den anderen Städten die Open-Source-Problematik überhaupt keine Rolle gespielt hat und eine technische Realisierung in Eigenarbeit an den Münchner Ressourcen gescheitert wäre. Wir versuchen unter dem Druck Münchens als Projektteilnehmer später Verbesserungen in Richtung andere Plattformen zu erreichen."-- Realistisch ist das in absehbarer Zukunft nicht, auch wenn Zimmermann erzählt, dass man im Apple Hauptquartier in Cupertino das Projekt recht genau beobachtet. Dass das Thema die anderen Städte scheinbar gar nicht erst interessiert, mag in der Betriebsblindheit von Verwaltungskräften liegen; bei so viel Bevorzugung eines Konzern durch eine öffentliche Einrichtung sollten aber bei den verantwortlichen Politikern die Alarmsirenen zu läuten anfangen. LINKS (1) http://www.divibib.com/ (2) http://www.heise.de/newsticker/meldung/90373 (3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25724/1.html (4) http://www.heise.de/newsticker/meldung/76110 (5) http://www.heise.de/newsticker/meldung/37197 Telepolis Artikel-URL:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26064/1.html
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