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Re: [InetBib] § 137 l UrhG - entspannt gesehen
- Date: Sun, 02 Sep 2007 12:12:46 -0700
- From: Rainer Kuhlen <rk_iw@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] § 137 l UrhG - entspannt gesehen
Das Aktionsbündnis hatte schon früher seine Unterzeichner auf die
möglichen Konsequenzen von § 137l aufmerksam gemacht und wird das erneut
tun, wenn der Zweite Korb Gesetz geworden ist. Da sind aber noch zwei
"Hürden" zu überwinden: Bundesrat und Bundespräsident. Danach sehen wir
weiter.
Nur ein kleiner Hinweis auf Steinhauers wie immer hilfreichen Kommentar.
§ 38 bezieht sich lediglich auf Zeitschriftenartikel und Beiträge in
Sammelbänden. Zunehmend mehr aber entsteht der Bedarf, frühere Bücher
jetzt auch elektronisch, online oder offline als CD/DVD, verfügbar zu
machen. Hier treffen also auch die neuen Nutzungsarten zu, und meisten
sind bei Büchern, auch bei den Geisteswissenschaften, Verträge
abgeschlossen worden.
Aber in der Tat ist es wohl jedermanns Interesse in Bildung und
Wissenschaft, dass die früheren Werke nun auch in elektronischer Form
verfügbar gemacht werden , auch über die kommerziellen Kanäle (daher ist
der Wegfall von § 31 Abs. 4 positiv, zumindest ambivalent einzuschätzen)
- wenn denn gewährleist ist, dass dem Autor das Recht auf eigene bzw.
Open-Access-Publikation bleibt. Also ist der vorsorgliche Wiederspruch
bei Büchern angebracht.
Vielleicht sieht es der hier kompetentere Spezialist Steinhauer anders,
dann bitte ich um Korrektur.
RK
Karl Dietz schrieb:
Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,
es ist gut und richtig, die Wissenschaftsautoren auf ihr künftiges
Widerrufsrecht aus § 137 l UrhG aufmerksam zu machen.
Allerdings wird diese Norm jedenfalls außerhalb des STM-Bereiches viel
weniger Auswirkungen auf Open Access haben, als gemeinhin angenommen
wird.
Zudem ist sehr fraglich, in welchem Umfang Verlage über § 137 l UrhG
Nutzungsrechte erwerben. Es spricht viel dafür, hier nur von einem
einfachen Nutzungsrecht auszugehen.
Damit wären die Autoren auch ohne Widerspruch künftig weiterhin in der
Lage, eine eigene Online-Publikation ihrer älteren Werke zu unternehmen.
Näheres ist hier zu finden:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/30/s_137_l_urhg_die_entspannte_sicht_der_di~2894919
Eric Steinhauer
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Phone/Konstanz: 0049 7531 882879
Phone Berlin: 0049 30 27594241; Cell: 0171 452701
[till Sept 29th 07 in USA - cell might work]
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.