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Re: [InetBib] bildveröffentlichungen in online-dissertationen



On 8/20/07, Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:


Freistellen von der Haftung kann sich die Bibliothek nicht.
Sie haftet mit fuer Urheberrechtsverletzungen der durch sie
online zugaenglich gemachten Dissertation.



Klaus, gibt es dazu Urteile oder andere Belege?


In dissonline.de

"
Die Universitätsbibliothek fungiert als eine Art "Herausgeber" bei der
Online-Veröffentlichung von Doktorarbeiten. Daher muss der Promovend
in einem Vertrag Rechte an die Universität übertragen (insbesondere
handelt es sich dabei um das Recht zum Bereithalten des Textes via
Internet und zur Erstellung der dazu notwendigen digitalen Kopien). In
der Vereinbarung mit der Universitätsbibliothek überträgt man im
Regelfall ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Textes via
Internet und Intranet an die Bibliothek.
"

ist davon nicht die Rede, auch wenn ein "normaler Hrsg." wohl schon
für sein Werk verantwortlich gemacht wird.


Noch en passant gefunden:

Rechtliches zu Online-Dissertationen im Internet
in: Koryphäe 31/02 S. 31-33. Wien 2002

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/29/storerhaftung_fur_inhalte_von_online_arc~1998180


MfG, Karl Dietz



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.