On Mon, 20 Aug 2007 15:35:35 +0200 "Dr. Maria Loeffler" <maria.loeffler@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:liebe kollegINNen, wie sieht die rechtslage aus, wenn in online-dissertationen scans von kunstdrucken aus büchern, vor allem aber ausdrucke von filmen aus dem internet enthalten sind? müssen die rechte zur veröffentlichung im rahmen der online-veröffentlichung eingeholt werden - und wo? beim fotografen, beim buchverlag, bei der VG-bild-kunst? wie sieht das bei szenen von filmen aus dem internet aus? wer sammelte diese öffentlichungszustimmungen - der autor der dissertation oder die bibliothek, die die dissertation auf ihrem sever anbietet? hat die bibliothek zudem dafür sorge zu tragen, dass die quellennachweise des bildmaterials angegeben sind? hinweise zur klärung der rechtslage wären sehr hilfreich. besten dank, mit freundlichem gruß maria löffler
http://www.bildkunst.de/ http://www.dissonline.de/recht/abbildungen.htm
Weiterfuehrende Literatur: http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/ Kritisch dazu: http://archiv.twoday.net/stories/1813286/
Hallo Frau Loeffler, ergänzend zu den obigen Links von Klaus noch diese: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum Und zu zwei Punkten noch my2cents: Die Klärung der Rechte ist wohl eher die Angelegenheit der Studierenden, die die Dissertationen schreiben, als die der Bibliothek. Wobei die Bibliothek ja unterstützen kann, was ich gut fände. Die Rechte beim Zitieren sind nicht abhängig davon, ob die Quelle sich im oder nicht im Internet befindet. -- MfG, Karl Dietz www.karldietz.de