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[InetBib] Urheberrecht: Widerruf und Rueckruf
In http://archiv.twoday.net/stories/4069056/ geht es um den
innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der UrhG-Novelle
auszusprechenden Widerruf ausschliesslicher Nutzungsrechte
und den nach § 41 UrhG moeglichen Rueckruf bei
Nichtausuebung (z.B. im Online-Bereich).
Uni-Rundschreiben an Wissenschaftler ueber die
Widerrufsmoeglichkeit sind sinnvoll. Sie sollten in
geeigneter Weise mit dem konkreten Angebot, die
zurueckgerufenen Werke OA auf dem Hochschulschriftenserver
einzustellen, gekoppelt werden.
Text-Vorschlag:
Wenn Sie gegenüber dem Verlag den Widerruf erklärt haben,
wären wir dankbar, wenn Sie dem (Verantwortlichen für
unseren Hochschulschriftenserver) eine Mitteilung (mail@
...) zukommen lassen könnten, damit er sich mit Ihnen wegen
einer Online-Veröffentlichung Ihrer Werke in Verbindung
setzen kann.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.